03.08.2021 10:57 |

Eintrag im Grünen Pass

Lösung für genesene Einmal-Geimpfte ab 15. August

Von Covid-19 genesene und einmal geimpfte Personen standen bisher vor einem Dilemma: Sie gelten in Österreich als vollimmunisiert, der Vermerk „1/2“ im Grünen Pass kann aber für Missverständnisse sorgen. Zuletzt sorgte ein „Krone“-Bericht über einen Salzburger für Aufregung, der deswegen nicht auf Urlaub nach Kroatien fahren konnte. Ab Mitte August soll es eine Lösung geben: Die Bezeichnung bei Genesenen soll im Immunitätszertifikat dann „1/1“ lauten.

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„Damit gilt auch jemand, der genesen und nur einmal geimpft ist - entsprechend den Empfehlungen des nationalen Impfgremiums -, als vollständig geimpft“, sagte Franz Leisch, der Geschäftsführer der ELGA GmbH, im Ö1-„Morgenjournal“ am Dienstag.

Ab 15. August reicht eine Impfung für 3-G-Nachweis nicht aus
Spätestens mit dem 15. August soll es dann diese Zertifikate geben, denn ab dann reicht eine Impfung nicht mehr für die 3-G-Regelung aus - sofern man nicht mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft ist oder eben genesen und eine Dosis erhalten hat. Weiterhin gilt auch ein Antikörper-Test, der nicht älter als drei Monate ist, als gültiger 3-G-Nachweis.

Aktuell gelte die Empfehlung, dass man sich vier Wochen nach einer Genesung impfen lassen soll, so Leisch. Wie viele der offiziell rund 637.000 Genesenen in Österreich geimpft sind, ist noch nicht bekannt. Die ELGA will diese Zahl in den kommenden Wochen auf Basis der vom Gesundheitsministerium erhaltenen Daten berechnen.

Ministerium: Keine Garantie, dass Zertifikat bei Urlaub akzeptiert wird
Es könne aber nicht garantiert werden, dass die neuen EU-konformen Impfzertifikate bei der Einreise in andere EU-Mitgliedsstaaten akzeptiert werden: Darauf wies das Gesundheitsministerium gegenüber der APA hin. Alternativ könne in den meisten Fällen ein Testnachweis vorgezeigt werden. Weitere Informationen erhält man online unter www.reopen-eu.eu sowie auf der Website des Außenministeriums.

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