Nach Amokfahrt

Gericht entscheidet über Unterbringung in Anstalt

Oberösterreich
31.07.2021 11:00

Nach seiner Amokfahrt im Juni durch Linz steht ein 26-Jähriger im September vor Gericht. Eine Strafe wird es für den bosnischen Staatsbürger nicht geben. In der Verhandlung vor dem Landesgericht Linz wird über seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entschieden.

Am 13. September muss sich ein 26-jähriger Bosnier, der im Juni bei einer Amokfahrt in Linz einen Polizisten 50 Meter weit mitgeschleift hatte und erst durch einen provozierten Unfall gestoppt werden konnte, vor Gericht verantworten. Es wird jedoch „nur“ über seine Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entschieden, da der streng gläubige Moslem laut psychiatrischem Gutachten aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht zurechnungsfähig ist.

Verfolgungsjagd
Er hatte sich auf der Flucht nach einer Verkehrskontrolle mit der Polizei eine Verfolgungsjagd quer durch Linz geliefert und zwei Beamte verletzt.

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