Die Pandemie flaut gerade ab, am Landesgericht Innsbruck ist Corona derzeit aber häufig Thema: So zuckte ein 29-Jähriger völlig aus, weil eine Innsbrucker Busfahrerin per Lautsprecher an die Maskenpflicht erinnert hatte. Die Frau wurde mit zwei Kopfstößen verletzt und leidet noch heute. Der Mann muss nun in eine Anstalt.
Der Angeklagte hatte eine dreitägige „Goa-Party“ in der Sillschlucht hinter sich, bei der er seine Zulassung zum Hauptschulabschluss feierte. Er hatte noch den Drogenmix und Alkohol im Blut, als er in einen Linienbus stieg. „Einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung unterlag er aber nicht“, so der psychiatrische Gutachter. Mit Polizisten führte der 29-Jährige nach dem Vorfall ein recht normales Gespräch.
Zorn wegen Durchsage
Der Angeklagte war eingestiegen und ganz nach hinten gegangen, als die Buslenkerin ganz allgemein per Lautsprecher an die Maskenpflicht erinnerte. Dies brachte den achtfach Vorbestraften derart in Rage, dass er nach vorne eilte und der Frau zwei Kopfstöße versetzte. Sie machte danach eine posttraumatische Belastungsstörung geltend.
Urteil angenommen
Der junge Mann - einst ein Heimkind - beschwor seine Abkehr von Drogen und harten Alkoholika. Er nahm die zweijährige Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher sofort an. Der Lenkerin soll er 2000 Euro zahlen, die sie wohl nicht so schnell sehen wird.
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