Die Pandemie beschert uns bekanntlich krasse Einschränkungen. Auch der Besuch einer öffentlichen Gemeinderatssitzung sollte während einer Ausgangssperre verboten sein - so wurde jedenfalls in Tirol die Notverordnung interpretiert. Nun zog das Landesverwaltungsgericht die Notbremse. Das Erkenntnis nach einer Beschwerde stellt klar: Die Öffentlichkeit darf nicht eingeschränkt werden.
Nun ist Schluss mit den Spekulationen und Rechtsdeutungen, das Landesverwaltungsgericht (LVG) hat ein Machtwort gesprochen. Einige Tiroler Gemeinden inklusive der Gemeindeabteilung des Landes hatten die Covid-19-Verordnungen dahingehend interpretiert, dass es Bürgern während einer Ausgangssperre nicht gestattet ist, Gemeinderatssitzungen zu besuchen. Einige Dorfchefs nahmen das Verbot „sehr ernst“. In Wenns beispielsweise eskalierte die Begegnung von Zuhörer und Bürgermeister dermaßen, dass die Polizei gerufen wurde, die „Krone“ berichtete mehrfach.
Ministerium sagte vor zwei Wochen schon Ja
Der Wenner Bürger Werner Dobler ließ sich den Rauswurf allerdings nicht bieten und brachte beim Landesverwaltungsgericht eine Maßnahmenbeschwerde ein. Parallel dazu beobachtete der darüber empörte LA Markus Sint von der Liste Fritz die Causa mit Argusaugen. Um Licht ins Dunkel der Interpretationen zu bringen, wandte sich Sint mit einer Anfrage an das zuständige Ministerium. Die Beantwortung vor rund zwei Wochen war unmissverständlich: Ja, man darf!
Gerichtserkenntnis unmissverständlich
Was die Rechtsmeinung des Ministeriums wiedergab, wurde nun auch in die juristische Form gegossen: Am Mittwoch gab es das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes aufgrund Doblers Beschwerde: „ergibt sich aus dem klaren Wortlaut der Bestimmung (Verordnung, Anm.) keine Einschränkung der Öffentlichkeit auf verpflichtend öffentliche Sitzungen im Sinne des Art 117 Absatz 4“, heißt es darin fragmentarisch. Sämtliche Bürgermeister und relevanten Stellen wurden umgehend von der Gemeindeabteilung darüber informiert.
„Sitzungen müssen wiederholt werden“
„Ein Sieg der Demokratie“, sieht Sint seine Bemühungen belohnt und fordert von allen Beteiligten eine Entschuldigung bei Dobler. Für diesen ist das LVG-Erkenntnis natürlich eine Genugtuung, aber er möchte einen Schritt weiter gehen: „Es hat ja auch in anderen Gemeinden Vorfälle gegeben. Ich werde mich nun dafür einsetzen, dass die Sitzungen wiederholt werden müssen!“
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