Im ersten Verfahren wurde Renate E. wegen Mordes zu drei Jahren teilbedingt verurteilt. Sie erklärte, ihr Freund Willy habe sie gebeten, Sterbehilfe zu leisten, sollte er kein eigenständiges Leben mehr führen können. Tatsächlich zog sie im April 2018 lebenserhaltende Schläuche bei dem Sterbenden ab. Das Urteil wurde aufgehoben, weil den Geschworenen nicht die Frage nach Totschlag gestellt worden ist.
Der zweite Prozess brachte das gleiche Ergebnis: wieder drei Jahre teilbedingt – und wieder wegen Mordes. Verteidiger Gunther Gahleithner berief und kritisiert: Den Geschworenen sei nicht die Frage gestellt worden, ob die Frau die Tat im Zustand voller Berauschung begangen habe. Hinweise auf starke Alkoholisierung gab es zahlreiche. Der Gutachter berechnete 1,8–3,5 Promille.
Kronen Zeitung
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