Angeklagt ist ein 35-jähriger Inder, Familienvater dreier Kinder. Den Freund in den USA hat er bei einer indischen Großhochzeit Marke „Bollywood“ kennengelernt. Und weil die Community einander weltweit hilft, war es für ihn klar, dass er für den Freund in Amerika da sein wollte: „Er sagte mir, er braucht sie für indische Arznei und Tinkturen. Mohnkapseln sollen dort ziemlich schwer zu bekommen sein. “
No na net, ist man geneigt zu sagen, denn in den USA gelten sie eben als – Droge. Und die Ausfuhr einer bei uns legalen Ware in ein Land, wo diese eben nicht legal erhältlich ist, macht die Sache strafbar: Drogenhandel also, Strafrahmen bis zehn Jahre Haft. Vor allem, weil im Laufe der Zeit doch 55 Kilogramm Mohnkapseln zusammenkamen. Was die 72-fache Grenzmenge laut Gesetz bedeutet, betont die Staatsanwältin.
Der Angeklagte schaut nicht nach Junkie aus.
Richterin Claudia Bandion-Ortner
Gesetz bleibt Gesetz
Für Anwalt Philipp Wolm ist sein Mandant „keiner, der mit Drogen auf der Straße handelt“. Für Richterin Claudia Bandion-Ortner „schaut der Angeklagte auch nicht nach Junkie aus.“ Trotzdem gibt es – Gesetz ist und bleibt Gesetz – 16 Monate teilbedingt, acht Monate davon im Gefängnis
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