Kein Schutz für Kinder

EU-Verbraucherschützer nehmen TikTok ins Visier

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16.02.2021 07:32

TikTok gerät ins Visier europäischer Verbraucherschützer. Der europäische Verbraucherverband Beuc reichte am Dienstag eine Beschwerde über die beliebte Kurzvideo-App bei der EU-Kommission und dem Netzwerk nationaler Verbraucherschutzbehörden ein. „TikTok lässt seine Benutzer im Stich, indem ihre Rechte massenhaft verletzt werden“, sagte Generaldirektorin Monique Goyens. „Kinder lieben TikTok, aber das Unternehmen versagt darin, sie zu schützen.“

Konkret bemängeln die Verbraucherschützer etwa, dass Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor versteckter Werbung und potenziell schädlichen Inhalten geschützt würden. Auch sei das Vorgehen bei der Verarbeitung persönlicher Daten irreführend. Mehrere Klauseln der Nutzungsbedingungen seien unfair.

Man erwarte, dass die Behörden die TikTok-Praktiken umfassend untersuchten und dagegen vorgingen, teilte Beuc am Dienstag mit. Zudem würden die nationalen Behörden dazu gedrängt, etwas zu unternehmen.

Mindestalter 13 Jahre
Laut Nutzungsbedingungen muss man mindestens 13 Jahre alt sein, um TikTok nutzen zu dürfen. Anwender unter 18 Jahren benötigen offiziell die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, diese wird jedoch von den Betreibern der Anwendung nicht eingeholt.

Eine TikTok-Sprecherin wies darauf hin, dass die App seit dem vergangenen Monat aus Schutzgründen die Konten von Nutzerinnen und Nutzern unter 16 Jahren standardmäßig auf „privat“ setze und eine In-App-Zusammenfassung der Datenschutzrichtlinien mit einem Vokabular entwickelt habe, dass es Teenagern leichter mache, den Datenschutzansatz des Unternehmens zu verstehen.

„Wir haben den Europäischen Verbraucherverband kontaktiert und würden ein Treffen begrüßen, um ihre Bedenken anzuhören“, betonte die Sprecherin.

Quelle: APA/dpa

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