Mit Sohn auf Bühne

Angelo Kelly: 5000 Euro Strafe wegen Kinderarbeit

Adabei
04.02.2021 08:47

Angelo Kelly ist nach dem Aus der Kelly Family nun mit seiner Familie als Angelo Kelly & Family auf den Bühnen unterwegs. Doch gerade das bringt dem Musiker nun reichlich Schwierigkeiten. Nach einem Auftritt mit seinen Kindern - darunter auch Sohn William Kelly (5), damals noch vier - auf Schloss Eyrichshof in Bayern soll Angelo Kelly nun 5000 Euro Strafe zahlen. Der Grund: Kinderarbeit!

In den 90ern sang sich der heute 35-Jährige mit seinen Geschwistern als Kelly Family in die Herzen von Millionen Fans. Die musikalische Familie gehörte mit mehr als 20 Millionen verkauften Tonträgern und über 48 Musikauszeichnungen zu den kommerziell erfolgreichsten Interpreten in Europa. 2003 trennte sich die Band. Seitdem lebt der Musiker ein Leben mit der Musik und seiner eigenen Großfamilie weiter.

Doch genau das könnte jetzt zum Problem werden! Denn Angelo Kelly trat im Juli 2019 unter anderem mit seinem Sohn William Kelly auf, der damals erst vier Jahre alt war. Beamte zeigten ihn an, er legte Protest ein. Jetzt wird der Fall vor einem deutschen Amtsgericht verhandelt.

Auftritt von William verstieß gegen Jugendarbeitschutzgesetz
Eine Gerichtssprecherin erklärte der „Bild“-Zeitung: „Angelo K. soll seinen Sohn von 20 bis 20.20 Uhr auf der Bühne unter Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz beschäftigt haben. Der Bescheid sieht ein Bußgeld von 5000 Euro vor.“

Stein des Anstoßes: Der kleine William durfte bei dem Auftritt seine Familie mit einer Kindergitarre zum Lied „What A Wonderful World“ begleiten. Ein Fotograf, der selbst beim Konzert war, erklärte vor Gericht: „Der kleine Junge wurde aber nicht auf die Bühne gezerrt oder Ähnliches. Der war schon freiwillig da, das hat dem auch Spaß gemacht, das hat man gesehen.“

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Ich würde nie etwas tun, was das Wohl meines Kindes gefährden würde.

Angelo Kelly

Für Angelo Kelly selbst steht fest: „Ich würde nie etwas tun, was das Wohl meines Kindes gefährden würde. Wir haben in den vergangenen Jahren stets gut mit den Jugendbehörden bezüglich der Auftritte unserer Kinder zusammengearbeitet.“ 

Kellys Anwalt Julian Ackermann unterstrich: „Es geht um kurze Bühnenbesuche von William während der Konzerte seines Vaters im Beisein seiner Mutter und seiner Geschwister. William konnte stets selbst entscheiden, ob er auf die Bühne möchte und ob er mitsingen oder auf seiner Kindergitarre mitklimpern möchte.“

Jugendschutzgesetz verbietet „Beschäftigung von Kindern“
Die rechtliche Grundlage für den Streit ist das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das bestimmt, „dass die Beschäftigung von Kindern (also Personen unter 15 Jahren) verboten ist (...) und dass behördliche Ausnahmen für Kinder bis sechs Jahren bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr möglich sind“, wie das Amtsgericht mitteilte.

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(Bild: kmm)



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