Welcher Nachweis gilt

Mit Corona-Test und Ausweis zu Friseur & Co.

Österreich
02.02.2021 20:49

Je länger der Lockdown, desto länger die Haare: Viele Österreicher sehnen die Öffnung der Friseursalons schon herbei. Diese und andere körpernahe Dienstleister dürfen ab Montag wieder aufsperren. Aber: Wer etwa zum Haareschneiden, zur Fußpflege oder ins Tattoostudio gehen will, muss bis auf Weiteres den Nachweis eines negativen Corona-Tests vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Damit werden die Eintrittstests zum ersten Mal in Österreich erprobt.

Das Gesundheitsministerium ist gerade dabei, die Eintrittstests bei Friseuren und Co. in eine Verordnung zu gießen. Klar ist bereits: Selbsttests, also sogenannte Wohnzimmertests, gelten nicht, da man hier nicht kontrollieren kann, ob der Test korrekt durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Aber welche Tests sollen gelten und wer braucht einen Nachweis?

  • Wo kann ich den nötigen Test machen lassen?
    Die Antigen- oder PCR-Tests müssen bei einer der zahlreichen Testzentren oder -straßen, beim Hausarzt, in einer Apotheke oder einem Labor gemacht werden. Der Nachweis eines negativen Tests muss dann beim jeweiligen Betrieb vorgezeigt werden. 
  • Brauch ich einen Ausweis mit?
    Das Testergebnis muss der Person eindeutig zuordenbar sein - das bedeutet, dass zu Friseur oder  Fußpflegerin der Ausweis mitgenommen werden muss, damit die Identität festgestellt werden kann. 
  • In Papierform oder digital?
    Den Testnachweis kann man via Papier oder digital vorlegen. Mit theoretischen Fälschungsmöglichkeiten solcher Nachweise will man sich im Gesundheitsministerium nicht beschäftigen, man wolle die Eintrittstests lieber als Chance sehen. „Die Tests sollen allen Sicherheit geben. Zusätzlich hat ja jeder noch eine FFP2-Maske auf“, sagte Margit Draxl, Pressesprecherin des Gesundheitsministeriums, auf krone.at-Nachfrage. 
  • Wie alt darf das Ergebnis sein?
    Der Test darf nicht länger als 48 Stunden alt sein, wobei der Zeitpunkt der Probennahme zählt. 
  • Brauchen auch Kinder einen negativen Test?
    Kinder brauchen ab dem Alter von zehn Jahren einen eigenen Test, bei Jüngeren zählt das Testergebnis der Eltern. Schüler werden montags und mittwochs in der Schule getestet - entweder im Freien, im Turnsaal oder im Eingangsbereich, so Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Dienstag.
  • Was ist mit Genesenen?
    Keinen Testnachweis brauchen Personen, die in den vergangenen sechs Monaten bereits an Covid-19 erkrankt waren. Sie müssen dafür aber eine ärztliche Bestätigung oder einen Antikörper-Nachweis vorweisen. 
  • Wer kontrolliert?
    Neben den Betrieben selbst, die nur negativ getesteten Kunden Dienstleistungen anbieten dürfen, sollen die Betriebe von den lokalen Gesundheitsbehörden in Zusammenarbeit mit der Polizei stichprobenartig kontrolliert werden.
  • Wie viele Kunden dürfen bedient werden?
    Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme gelten bei den körpernahen Dienstleistern ab Montag dieselben Quadratmeter-Beschränkungen wie im Handel, also 20 Quadratmeter pro Kunde. Ist der Kundenbereich kleiner, darf maximal eine Person auf einmal bedient werden.

Branche begrüßt Regelung
Die Branche begrüßt trotz der strengen Auflagen die Regelung: „Das Wichtigste ist, dass wir aufsperren dürfen“, sagt Wolfgang Eder, Bundesinnungsmeister der Friseure. Auch Dagmar Zeibig, Bundesinnungsmeisterin der Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure, Nageldesigner, Tätowierer und Piercer findet das Pilotprojekt gut und blickt optimistisch in die Zukunft: „Das könnte wegweisend für viele andere Branchen werden und auch dort Arbeitsplätze absichern.“

Zitat Icon

Das Wichtigste ist, dass wir aufsperren dürfen.

Wolfgang Eder, Bundesinnungsmeister der Friseure

Ministerium: Testmöglichkeit in jeder Gemeinde schaffen
Die FPÖ kritisierte die Eintrittstests am Dienstag. Generalsekretär Michael Schnedlitz ortet eine Diskriminierung von Menschen, die in dünn besiedelten Regionen wohnen. Für sie sei es anders als für Menschen in großen Städten nicht so einfach, zu einem Test zu kommen. „Nicht alle Menschen sind mobil, die Teststraßen in ländlichen Regionen haben oft nur wenige Stunden geöffnet und sind mitunter zig Kilometer weit vom Heimatort entfernt“, so Schnedlitz.

Tatsächlich gibt es noch nicht in allen Bundesländern ständige flächendeckende Gratis-Testmöglichkeiten und Teststraßen. „Insgesamt sind wir schon sehr weit, aber es gibt noch Luft nach oben“, sagte die Ministeriumssprecherin. Das Ziel sei, dass es in jeder Gemeinde eine ständige Testmöglichkeit gebe. Man habe bereits an die Länder appelliert, das Angebot weiter auszubauen. 

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