Die Opfer des DDR-Staatsdopings haben insgesamt mehr als 15 Millionen Euro an Entschädigung bekommen. Von den 1749 Anträgen auf eine einmalige Zahlung in der Höhe von 10.500 Euro habe das deutsche Bundesverwaltungsamt (BVA) 1449 positiv beschieden, bestätigte das BVA dem Rundfunkverbund ARD. Demnach seien 300 Anträge abgelehnt worden, sieben dieser Beschlüsse können noch angefochten werden.
Anträge konnten bis Ende des Jahres 2019 gestellt werden. Nach dem zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz sei der Prozess der direkten staatlichen Hilfe für DDR-Dopingopfer abgeschlossen.
Opfer aus dem ursprünglich mit nur 10,5 Millionen Euro ausgestatteten Hilfsfonds haben insgesamt 15,2 Millionen Euro erhalten. Das zweite Dopingopfer-Hilfegesetz war Anfang Juli 2016 in Kraft getreten.
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