Ab 1. Jänner 2021

Anti-Doping-Gesetz erhöht Frauenanteil in NADA!

Sport-Mix
14.12.2020 20:25

Das neue Anti-Doping-Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und wird u.a. auch einen fünfzigprozentigen Frauenanteil in den Kommissionen der Nationalen Anti-Doping Agentur bringen. „Das ist im Gesetz nun festgelegt, aber das war kein großes Problem, wir lagen schon bei 47 Prozent“, sagte NADA-Geschäftsführer Michael Cepic am Montag.

Als neue Kommission wird jene der Athletinnen und Athleten installiert, damit will man die Stimme jener besser hören, die die Hauptlast tragen. „Es geht um Meinungen und Vorschläge, wie kann was besser funktionieren, was ist praktikabel“, erklärte Cepic. Die konstituierende Sitzung wird es im Jänner geben, die Besetzung soll möglichst ausgewogen aus dem Sommer- und Winter- sowie Einzel- und Mannschaftssport erfolgen.

Prävention ist der NADA Austria seit Jahren ein großes Anliegen. War bisher im Welt-Anti-Doping-Code (WADC) der Bereich Recht und Doping-Kontrolle geregelt, so kam nun „Education“ dazu. Für alle Verbände ist ein Präventionsplan verpflichtend, die Koordination übernimmt jeweils die nationale Anti-Doping-Organisation. Die Maßnahmenpakete sind gestaffelt nach Risiko, beinhalten u.a. einen Anti-Doping-Beauftragten sowie die Meldung an die Fördergeber, wenn die Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Musste die NADA bisher auf Kooperation hoffen, so definiert sie jetzt die Zielvorgabe.

Wie David Müller, der Leiter Information und Prävention in der NADA, berichtete, wurde eine digitale Lernplattform entwickelt. Einmal im Jahr müssen sich die Sportler aus dem Testpool oder vor Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften einem Test unterziehen. „Für Sportlerinnen und Sportler beginnen wir nach dem Jahreswechsel, es wird auch Kurse für Nachwuchssportler und andere Zielgruppen wie Trainer und Ärzte geben.“

Das Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 ist keine Novelle, sondern eine Neufassung, die nach dem Erlass des WADA-Code 2021 notwendig geworden war. Als einziger neuer Tatbestand kam der Schutz von Whistleblowern hinzu, Einschüchterung und schwerere Delikte könnten Sperren von zwei Jahren bis lebenslang mit sich bringen. Weiters wurde der Begriff des Freizeitsportlers definiert, zudem ist es möglich, mit einer einvernehmlichen Beilegung (Kosten- und Zeitersparnis) die Sperre etwas zu verkürzen.

Festgeschrieben ist von der WADA nun auch die Vorgehensweise nach Positivtests nach Nützung von Substanzen mit Missbrauchspotenzial wie Kokain oder Heroin. Kann der Sportler nachweisen, dass er sie nicht aus leistungssteigernden Gründen nahm, kommt er mit einer Dreimonatssperre davon, unterzieht er sich einer Reha ist es nur ein Monat.

Im Gesetz verankert ist auch eine Informationspflicht der Ärzte zu Medikamenten und Behandlungsmethoden, wenn sich jemand als Sportler deklariert. Bisher galt dies nur für den Spitzensport-Bereich. Die Medikamentenabfrage auf der NADA-Website ist hierbei ein wirkungsvolles Werkzeug. Die Sportorganisationen haben Zeit, die Änderungen der Statuten bzw. Regulative bis Juni 2021 umzusetzen.

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(Bild: KMM)



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