Bisher haben nur sehr wenige Menschen eine Patientenverfügung: Es sind nur 0,6 Prozent aller Intensivpatienten. Sie haben rechtlich bindend festgelegt, ob sie zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen oder eine palliativmedizinsche Versorgung verlangen. So eine Verfügung muss freiwillig eingerichtet worden sein und ist jeweils für acht Jahre bindend.
Die Forschungsgruppe möchte sich mit Menschen unterhalten, die so eine Willenserklärung haben. Primar Rudolf Likar: „Wir finden diese nur bei drei von 475 Patienten. Wir nehmen jetzt mit allen Kontakt auf und befragen sie.“
Oberarzt Markus Köstenberger: „Wir wollen wissen, was für sie bei der Entscheidung ausschlaggebend und wichtig war.“ Diese Berichte sollen dann in eine Broschüre integriert werden.
Interessierte, die zu einem Interview bereit sind, werden gebeten, sich bei Svenja Dielmann (Uni) zu melden: 0463/ 2700-4044.
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