Corona-Entschädigung

Salzburger Hotel klagt Versicherung

Salzburg
11.09.2020 09:00
Wie so viele Hotelbetriebe hat die Coronakrise samt vorläufiger Schließung auch den Vollererhof in Puch hart getroffen. Seine Versicherung will nur einen Teil des Betriebsausfalls zahlen. Chef Christian Schleck ließ das nicht auf sich sitzen und klagte. Hoffnung macht ihm ein Gerichtsurteil aus Vorarlberg.

„Was da gemacht wurde, ist eine große Sauerei. Das war eine Hauruck-Aktion ohne Nachdenken.“ Christian Scheck gerät in Rage, wenn er über Corona-bedingte Schließung seines Hotels spricht. Wie so viele andere Touristiker musste auch der Chef des Vollererhofes in Puch erkennen: Die Betriebsausfallversicherungen galten nach dem Covid-Shutdown im Frühjahr nur teilweise. Die Regierung hatte das Epidemiegesetz im März aufgehoben und durch ein Betretungsverbot für die Betriebe ersetzt. Laut den Versicherungen ist das Epidemiegesetz jedoch Voraussetzung für die volle Entschädigungszahlung.

Auch Scheck bekam von seiner Versicherung, der Generali, nicht die eigentlich vereinbarten Zahlungen für 30 Tage ausbezahlt. „Ich hätte laut meiner Polizze Anrecht auf 4500 Euro pro Tag“, sagt Scheck. Die Gesamtsumme Euro forderte der Hotelier ein. „Von der Generali gab es zunächst keine Reaktion“. sagt Scheck. Der Touristiker wollte das nicht hinnehmen und klagte seine Versicherung. Vor Gericht einigten sich beide Parteien am Mittwoch laut Scheck auf einen Vergleich – zumindest vorerst. „Die Versicherung verpflichtete sich zu einer Zahlung von 40.000 Euro. Ich habe zwei Wochen Zeit, um das anzunehmen“, sagt der Tennengauer. Die Generali selbst wollte sich auf „Krone“-Anfrage nicht äußern und verwies auf „das laufende Verfahren.“

Vorarlberger Hotelier bekommt Entschädigung
Ob Scheck weiterhin den Gerichtsweg beschreitet, ist ungewiss. Was ihm Hoffnung macht: Ein Vorarlberger Touristiker klagte aus ähnlichen Motiven seine Versicherung und bekam dieser Tage in erster Instanz Recht. Laut Gerichtsurteil ist das behördliche Betretungsverbot mit einer Betriebsschließung nach dem Epidemiegesetz gleichzustellen. Die Versicherung muss demnach Zahlungen für die kompletten 30 Tage leisten.

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