Der Prozess zum Fall David ging unerwartet aus. Richterin Gabriele Glatz vertagte wegen widersprüchlicher Aussagen eines ärztlichen Sachverständigen. „Es ist frustrierend“, so Davids Vater Thomas G.
Richterin Gabriele Glatz befragte in dem Prozess gegen einen Anästhesisten und einen Kinderchirurgen wegen grober fahrlässiger Tötung am Landesgericht eine leitende Ärztin der Landeskliniken als Zeugin. Die Medizinerin war am Abend des 16. April 2018 zu Hilfe gerufen worden, weil der 17 Monate alte Bub im Zuge einer OP wegen eines wenige Millimeter großen Blutschwammes sein Erbrochenes eingeatmet hatte. „Das erste was ich gesehen habe, war ein graues lebloses Kind in Seitenlage auf dem OP-Tisch“, schilderte die Oberärztin im Beisein von Davids Vater Thomas G. Sie habe den Buben anschließend umgedreht und versucht sein Erbrochenes abzusaugen, so die Intensivmedizinerin. In der Lunge des Kindes habe sich jedoch „sehr viel Erbrochenes befunden“, gab die Zeugin an.
Glatz übergab das Wort nach der Befragung der Zeugin an einen chirurgischen Sachverständigen. Eine lokale Anästhesie sei in Davids Fall „absolut unmöglich“ gewesen, erläuterte der Experte.
Zweites Gutachten widersprüchlich
Das Kleinkind war zum Zeitpunkt der Operation nicht nüchtern. Hätten der hauptangeklagte Chirurg und der Narkosearzt David zum damaligen Zeitpunkt überhaupt operieren dürfen? „Die Sechs-Stunden-Regel gilt nur für eine Vollnarkose“, so der Gutachter für Anästhesie. David befand sich während des Eingriffes aber unter dem Einfluss einer Dämmerschlaf-Narkose.
Auch den Aufklärungsbogen der Kliniken, der den Eltern vorgelegt wurde, war laut Gutachter für eine Operation unter Vollnarkose gedacht. Doch für Thomas G. steht fest: „Das sind völlig andere Aussagen als im schriftlichen Gutachten, die uns noch nie zu Ohren gekommen sind.“
Wir sind optimistisch in die Verhandlung gegangen und haben ein Urteil erwartet.
Stefan Rieder
Die Staatsanwältin und Rechtsanwalt Stefan Rieder, der G. und die Mutter Edda P. vertritt, beantragten ein weiteres Gutachten eines Experten für Narkosemedizin. Glatz gab dem Antrag statt und vertagte den Prozess wegen widersprüchlicher Aussagen des zweiten Gutachters. „Es war nie die Rede davon, dass die Sechs-Stunden-Frist nur für die Allgemeinnarkose gelten soll“, so die Richterin. Das neue Gutachten soll nun Aufschluss geben. „Wir sind optimistisch in die Verhandlung gegangen und haben ein Urteil erwartet“, gab sich Rieder ernüchtert. Ein Antrag auf ein neues Gutachten sei jedoch unumgänglich gewesen. „Es ist frustrierend, aber die Gerechtigkeit wird siegen“, äußerte sich Davids Vater. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Der Strafrahmen im Fall einer Verurteilung beträgt bis zu drei Jahren.
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