Prozess in Graz

Staatsverweigerer plante Ausbruch: 12 Jahre Haft

Steiermark
28.07.2020 18:12

Abenteuerliche Pläne, die die „Krone“ aufdeckte, hegte ein Staatsverweigerer (72) in der Justizanstalt Graz-Jakomini: Er wollte zwei kampferprobte Tschetschenen für eine Geiselnahme anheuern, um zu entkommen, die Geschichte flog auf. „Anstiftung zur erpresserischen Entführung“ lautete die Anklage gegen ihn. Das Urteil: zwölf Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Nicht rechtskräftig.

„Ich bin Staatsfeind Nummer zwei“ – so stellte sich Staatsverweigerer Jakob St. (72) in der Justizanstalt Graz-Jakomini zwei Mithäftlingen, Tschetschenen, vor. Um sie während des Sonderspazierganges zu überreden, sich und „Staatsfeind Nummer eins“, die selbst ernannte „Präsidentin des Staatenbundes Österreich“, freizubekommen.

Buttermesser schärfen
„Wir sollten Buttermesser schärfen und Justizwachebeamte als Geisel nehmen“, erzählen die beiden Nahkampf-erprobten Häftlinge vor Gericht. Der Ex-Gendarm habe danach die Verhandlungen übernommen und alle freigepresst.

„Er ist gegen Gewalt“
„Alles Lüge!“, wettert dieser nach vergeblichen Versuchen, die Anklage, den Richtersenat und den Staatsanwalt, „den Anschuldiger“, wie er ihn nennt, per Antrag abzulehnen. „Er ist gegen Gewalt“, versucht seine Verteidigerin die Geschworenen zu beschwichtigen.

„Wie im Film“
„Zuerst dachten wir, er macht Witze. Beim Spazierengehen war es langweilig, also haben wir den Angeklagten einfach reden lassen. Dann merkten wir, dass er seine Pläne aber absolut ernst meint. Wie im Film war das! Und da wollten wir auf keinen Fall mitmachen“, erzählt ein Insasse, ein rechtskräftig verurteilter Dschihadist.

„Er hasst alles“
Der 72-Jährige sprach auch davon, Wachebeamte und Staatsanwälte in Konzentrationslager sperren zu wollen. Der Mithäftling ist sich ganz sicher: „Er hasst alles, was sich bewegt, nur nicht sich selbst. Er ist einfach gegen alles. Der Mann ist gefährlich und hinterhältig.“ Das Urteil: zwölf Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Nicht rechtskräftig.

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