„Anlageschäden“

AK kritisiert AUVA: Hürdenlauf nach Arbeitsunfall

Oberösterreich
19.06.2020 09:00
Wer wegen eines Arbeitsunfalls in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, hat teilweise Anspruch auf eine Versehrtenrente. Die AKOÖ kritisiert nun massiv die AUVA. In letzter Zeit würden Arbeitsunfälle oft nicht anerkannt und Verfahren unnötig in die Länge gezogen. Unfallfolgen würden als „anlagebedingt“ eingestuft.

„Für viele Versicherte wird der Antrag auf die zustehende Leistung zu einem zermürbenden Hürdenlauf“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer. 2018 erließ die AUVA knapp 4400 Bescheide. Gegen 492 davon wurde Klage erhoben. Rund 120 dieser Klagen wurden von der AKOÖ eingebracht – meist ging es um die Anerkennung von Arbeitsunfällen oder die Zuerkennung einer Versehrtenrente.

Verfahren werden in Länge gezogen
Oft scheitern Klagen bereits an der Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall. Die AUVA vertritt hier die Meinung, dass es sich um sogenannte „Anlageschäden“ handle, sprich es gab Vorerkrankungen. Außerdem würde die AUVA die Verfahren teils empfindlich in die Länge ziehen. „Für die Betroffenen ist das oft äußerst zermürbend. Kein Wunder, dass viele das Handtuch werfen und aufgeben“, sagt Kalliauer.

Pro Jahr 176.000 Fälle
Die AUVA reagierte wenig begeistert, die AK-Kritik könne als ein „Versuch gesehen werden, die AUVA und ihre Mitarbeiter/Experten auf eine unfaire Art und Weise anzupatzen“. Pro Jahr bearbeite die AUVA rund 176.00 Fälle, die mögliche Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten darstellen. Mit dem Ergebnis seien 98,89% aller Versicherten zufrieden. In lediglich 1,16 Prozent der Fälle beschreiten Versicherte den Klagsweg vorm Sozialgericht.

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