Das schöne Frühlingswetter nutzen auch viele Hundebesitzer, um mit ihren Vierbeinern Freizeitsport zu machen. Doch hier gilt es einige Regeln zu beachten. Was etwa viele nicht wissen: Das Mitführen eines Hundes am Fahrrad ist sogar verboten.
Das ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dort ist festgehalten, dass das Halten an der Leine während der Fahrt wie auch das Anhängen von Tieren an Fahrzeugen, um sie mitlaufen zu lassen, untersagt ist.
Die Vorgabe gilt für Straßen und Radwege, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Strafe von bis zu 726 Euro, mahnte die Tierschutzombudsstelle Wien.
Mitlaufen am Rad kann schädlich sein
„Aus Tierschutzsicht ist das Mitlaufen am Rad extrem heikel“, warnte Eva Persy, die Leiterin der Tierschutzombudsstelle. Denn für die meisten Hunde sei diese Art der Bewegung ungeeignet, wenn nicht sogar schädlich. Ihr Tipp: Es gibt spezielle Hunde-Fahrradanhänger oder Hunde-Transportkörbe.
Aus Tierschutzsicht ist das Mitlaufen am Rad extrem heikel.
Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle
Auch was andere Sportarten wie Joggen oder Wandern anbelangt, so gilt es, gewisse Regeln zu beachten. Diese reichen von einer für Hunde nicht zu hohen Temperatur über die richtige Ausrüstung - zum Beispiel spezielle Leinen oder Brustgeschirr beim Joggen - bis hin zur Jause bei Wandertouren.
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