Corona-Maßnahmen

Lob für Minister, wenig Hoffnung für Corona-Kläger

Politik
15.04.2020 19:14

Die Corona-Krise ist eine Ausnahmesituation - auch für jene Mitarbeiter in Parlament und Regierung, die diese unglaubliche Fülle an rechtlichen Änderungen auszuarbeiten hatten.

Jüngst äußerten Juristen grundrechtliche Bedenken an den Corona-Maßnahmen, manche Erlässe und Verordnungen der Regierung seien etwa zu weit gegangen, wird moniert. Auch trudelten Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof ein.

Und während der Kanzler diese angesichts der Extremsituation nicht „überinterpretieren“ will, trommelte Gesundheitsminister Rudolf Anschober eine hochkarätige Expertenrunde zusammen, die sich die Maßnahmen ansehen soll. Mit dabei sind auch die Übergangsminister Clemens Jabloner und Wolfgang Peschorn.

Reagierten unterschiedlich auf Juristen-Kritik: Kurz und Anschober (Bild: APA/HANS PUNZ)
Reagierten unterschiedlich auf Juristen-Kritik: Kurz und Anschober

Parlamentsexperte Werner Zögernitz findet das „sehr positiv“, auch Top-Jurist Bernd-Christian Funk lobt die Initiative. Fundamentale Einwände werden nicht erwartet: „Ich habe aber den Eindruck“, sagt etwa Zögernitz, „dass im Großen und Ganzen rechtlich sauber gearbeitet wurde.“

Und überhaupt: Sollte der VfGH Regelungen nach seiner nächsten Sitzung im Sommer für nichtig erklären, wäre dies nahezu folgenlos, sofern sie vorher bereits zurückgenommen wurden. Einzig könnten manche Strafen auf Basis der Corona-Gesetze nichtig werden.

Der Verfassungsgerichtshof in Wien (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Der Verfassungsgerichtshof in Wien

Auch Corona-Kläger - wie etwa große Geschäfte, die trotz verkleinerter Verkaufsfläche nicht öffnen dürfen - haben schlechte Karten: Denn selbst wenn der VfGH irgendwann feststellen sollte, dass den Unternehmen durch die Regierungsmaßnahmen Unrecht widerfuhr, bedeutet das laut Funk noch lange nicht, dass man dafür Schadenersatz bekommt. Dieser wäre dann nur zivilrechtlich einzufordern - wohl mit überschaubaren Erfolgsaussichten, heißt es.

Kronen Zeitung

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