Herr Windischbauer, was halten Sie von einer Mietzinsreduktion für in Not geratene Personen?
Das ist auf jeden Fall hilfreich. Gerade die Stadt Salzburg und gemeinnützige Vereinigungen könnten da mit gutem Beispiel vorangehen.
Gibt es eine gesetzliche Regelung für diese Krise?
Leider nein. Nur Mieter von Geschäftslokalen, die jetzt per Verordnung schließen mussten, sind von der Mietzinszahlung befreit. Uns rufen aber viele Personen an, die gerade arbeitslos geworden sind und nicht wissen, wie sie die Miete bezahlen sollen. Da appelliere ich an die Rücksicht der Vermieter, dass sie großzügige Stundungsvereinbarungen treffen. Gerade in dieser Zeit sollten wir zusammenhalten. Auch Gerichte sollten Delogierungsverhandlungen vorerst aussetzen.
Was, wenn ich gerade jetzt umziehen muss?
Das sollte unter Einhaltung der Mindestabstände noch funktionieren.
Habe ich in dieser Zeit Anspruch darauf, dass der Vermieter notwendige Reparaturen durchführt?
Grundsätzlich ja, ich appelliere aber an die Vernunft: Alles, was kein Notfall ist, kann sicher warten.
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