Von 70ern bis heute
Damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch während der eingeschränkten Beratungstätigkeit der AK Steiermark ihre Ansprüche geltend machen können, gibt es nun einen Musterbrief.
Mit dem von der AK zur Verfügung gestellten Musterbrief können Betroffene ihre Ansprüche wie Entgelt, Überstunden, Weihnachtsgeld oder Urlaubsersatzleistung selbst geltend machen. So verhindern sie, dass ihre Ansprüche verfallen bzw. verjähren.
Bei Fragen stehen die Experten per Telefon oder Email zur Verfügung. Den Musterbrief finden Sie unter www.akstmk.at/musterbrief
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