ÖAMTC über Reisestorno

Coronavirus: Urlaub in Italien auf eigenes Risiko!

Reisen & Urlaub
24.02.2020 13:24

In Italien geht die Angst um. Das Coronavirus verbreitet sich ungewöhnlich rasch, die Sorge um eine Ansteckung ist groß. Mittlerweile wurde ein fünfter Todesfall aus der Lombardei gemeldet. „Wer innerhalb der nächsten Tage nach Italien reisen möchte (Ausnahme: gesperrte Gebiete), kann dies auf eigenes Risiko tun“, so der ÖAMTC. Pauschaltouristen sollten mit ihrem Reiseveranstalter jedoch umgehend Kontakt aufnehmen. Ein kostenloses Storno einer Pauschalreise sei nur dann möglich, „wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen“. Die AUA indes fliegt unsere südlichen Nachbarn weiterhin an, momentan verlaufen alle Flugverbindungen von und nach Italien plangemäß.

Nur wenige Stunden nachdem Italien ein viertes Todesopfer bekannt gegeben hatte, das am Coronavirus erkrankt war, ist nun ein weiterer älterer Patient im Norden des Landes verstorben. Damit gibt es nun aktuell fünf Todesopfer zu beklagen. Premierminister Giuseppe Conte veröffentlichte am Montagmorgen einen 10-Punkte-Plan mit wichtigen Informationen für die Bevölkerung zur Epidemie, erste Maßnahmen wurden bereits vor dem Wochenende getroffen - so blieben vielerorts Schulen, Kirchen und andere öffentliche Gebäude geschlossen, der Karneval in Venedig wurde abgesagt. Viele, die eine Reise nach Italien geplant haben, sorgen sich nun ob etwaiger Reisestornokosten.

Interaktive Grafik zu den weltweiten Coronavirus-Fällen:

„Ein kostenloses Storno einer Pauschalreise ist nur dann möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen“, lässt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner wissen. „Liegt das Reiseziel nicht in der direkt betroffenen Krisenregion oder geht der Urlaub erst in einigen Wochen los, heißt es noch zuwarten und die Entwicklung beobachten.“

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Ein kostenloses Storno einer Pauschalreise ist nur dann möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen.

Club-Juristin Verena Pronebner

Wer ein Hotel in einem betroffenen Gebiet individuell gebucht hat, dieses aber wegen der Einreisesperren nicht erreichen kann, hat die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung, betonte der ÖAMTC. Ist das Hotel allerdings erreichbar, aber man möchte aufgrund der aktuellen Situation nicht anreisen, dann bleibt der Individualreisende auf den Stornokosten sitzen.

Kein Anspruch auf zusätzliche Entschädigung
Grundsätzlich hätten Pauschalreisende unabhängig von einer Reisewarnung des Außenministeriums das Recht, die Reise kostenfrei zu stornieren, wenn am Urlaubsort plötzlich Umstände auftreten, mit denen man nicht rechnen konnte, die sich nicht vermeiden ließen und welche die Durchführung der Reise oder die Beförderung an das Reiseziel erheblich beeinträchtigen. Es bestehe allerdings kein Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.

Reise zu Ostern: Derzeit kein Rechtsanspruch auf Storno
Auf ein kostenloses Storno einer Italienreise rund um Ostern besteht daher noch kein Rechtsanspruch. Wer aber auf Nummer sicher gehen und nicht zuwarten will, sollte mit dem Reiseveranstalter oder Reisebüro Kontakt aufnehmen und die Möglichkeit einer Umbuchung besprechen. Individualreisende haben generell kein Recht auf kostenfreies Storno, außer das Hotel liegt unerreichbar im Sperrgebiet.

Individualreisende sind auf sich allein gestellt
Auch wer im Urlaub vom Ausbruch des Coronavirus überrascht wird - und seine Pauschalreise früher abbrechen muss -, sollte als erste Anlaufstelle den Reiseveranstalter wählen. Individualreisende sind hingegen auf sich allein gestellt.

AUA fliegt weiter Italien an
Auf den Flugplan der Austrian Airlines hat die Ausbreitung des Coronavirus vorerst keine Auswirkungen. Die AUA fliegt in Italien Destinationen wie Mailand oder Venedig an. Man beobachte die Lage und sei in Kontakt zu den Behörden. Gestrichen hingegen sind AUA-Flüge von und nach China. Dies gilt zunächst bis zum Ende des Winterflugplans am 28. März 2020 und betrifft Peking und Shanghai.

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