Buwog-Affäre

Michael Ramprecht wegen übler Nachrede verurteilt

Österreich
15.07.2010 15:32
Der von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser beklagte Michael Ramprecht ist am Donnerstag wegen übler Nachrede Grassers zu einer bedingten Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden. Ramprechts Anwalt Michael Pilz kündigte volle Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dass Grasser die Buwog-Privatisierung beeinflusst haben soll, sei nicht erwiesen, es gebe nur Spekulationen aufgrund vager Indizien, führte Richter Gerald Wagner nach der Verhandlung im Wiener Landesgericht aus. Zum Vorwurf Ramprechts, dass Grasser die Vergabe an die Investmentbank Lehman Brothers beeinflusst habe, wurde der Beklagte freigesprochen. "Nicht alles, was jemandem nicht passt, ist üble Nachrede", so der Richter.

Ex-Minister Grasser "befriedigt"
Grasser zeigte sich nach der Urteilsverkündigung strahlend und zufrieden: "Es befriedigt mich, dass Herr Ramprecht verurteilt wurde", sagte er in einer eilig einberufenen Pressekonferenz vor zahlreichen Journalisten. Ein unabhängiges Gericht habe in seinem Sinne entschieden. Das Ganze sei nur ein "Versuch, seine politische Regierungsarbeit schlechtzureden", meinte der Ex-Minister und sprach von "Latrinengerüchten" im Zusammenhang mit den Schmiergeldvorwürfen bei der Buwog-Privatisierung.

Eine Ausweitung der Ermittlungen auf andere Privatisierungen während seiner Amtszeit als Finanzminister würde er sogar begrüßen, er hoffe aber auf eine rasche Arbeit der Staatsanwaltschaft, um seinen guten Ruf wieder herzustellen, mahnte er von der Justiz Tempo ein. "Mein Image wird mir mit all diesen Latrinenvorwürfen madig gemacht."

Ramprecht-Anwalt sieht "Teilerfolg"
Michael Pilz, der Anwalt von Ramprecht, sieht einen "Teilerfolg" durch das Urteil: Sein Mandant sei teilweise vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen worden. Die Verurteilung werde er im Rechtsweg bekämpfen. Ramprecht selbst hatte vor der Verhandlung bereits betont, der ganze Prozess habe viel bewegt.

Neben Ramprecht wurde auch das Nachrichtenmagazin "profil", in dem die Vorwürfe Ramprechts gegen Grasser veröffentlicht waren, verurteilt. Der Grundsatz der journalistischen Sorgfaltspflicht sei verletzt worden, entschied der Richter. Das Magazin muss an Grasser eine Entschädigung von 1.500 Euro zahlen und das Urteil veröffentlichen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Anwalt Hubert Simon gab keine Erklärung ab.

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