Nicht rechtskräftig

Mordversuch mit 15 Messerstichen: 20 Jahre Haft

Steiermark
16.12.2019 21:21

„Er hatte Angst, dass sein Doppelleben auffliegt“ - für den Staatsanwalt ist klar, der 38-jährige in Deutschland lebende Angeklagte wollte seine Ehefrau töten. Offenbar um für ein Leben mit seiner neuen Frau frei zu sein. Der gebürtige Iraker selbst leugnet: Er habe ihr kein Leid antun wollen. Trotzdem hat er auf der Heimfahrt vom Urlaub im steirischen Gralla 15-mal auf die 46-Jährige eingestochen. Sie überlebte knapp. Das Urteil: 20 Jahre Haft wegen versuchten Mordes (nicht rechtskräftig).

Der Prozess startet verzögert, weil sich die neue Lebensgefährtin des Angeklagten theatralisch samt einjährigem Sohn zu dessen Füßen wirft. Erst nach mehrmaliger Aufforderung verlässt die Frau schließlich mit dem kranken, weinenden Kind den Gerichtssaal. „Es braucht Ruhe und gehört ins Bett, nicht in eine Verhandlung“, schimpft die Vorsitzende Michaela Lapanje.

„Kaltblütiger Mordplan“
Von einem „kaltblütigen Mordplan“ spricht dann Ankläger Marian Wieland im Plädoyer. Denn nachdem der 38-Jährige aus seiner Heimat Irak nach Deutschland geflohen war, hatte er sich anscheinend ein neues Leben mit einer neuen Frau und zwei Söhnen aufgebaut. Doch seine erste Frau kam mit den beiden Töchtern nach - „und da hatte er Angst, dass sein Doppelleben auffliegt“, so Wieland.

„Wollte keinen Streit zwischen den Frauen“
„Es war eine Liebesehe. Ich wollte mich nie trennen“, beteuert der Angeklagte. Er wollte nur nichts von seiner neuen Lebensgefährtin sagen, damit es nicht zum Streit zwischen den Frauen kommt. Wie es dann im Juni zu der Eskalation im steirischen Gralla kam - der Iraker war mit seiner ersten Frau und den Töchtern davor auf Urlaub in Zagreb gewesen -, dazu macht der 38-Jährige nur ausweichende Angaben.

„Freiwillig aufgehört“
Fest steht, dass er 15-mal mit einem Klappmesser auf die 46-Jährige einstach und sie dann auch noch würgte. „Er hat dann aber freiwillig aufgehört und Hilfe gesucht“, sagt sein Verteidiger. „Er war ganz fertig.“

Die Geschworenen fällten am Montagabend ihr Urteil: 20 Jahre Haft wegen versuchten Mordes (nicht rechtskräftig).

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