Anklage ist fertig

Zwei Burschen wegen Mordes an Irene P. angeklagt

Salzburg
10.08.2019 00:10
Diese Bluttat erschütterte ganz Österreich: Am 20. Oktober 2018 wurde die bildhübsche Verkäuferin Irene P. (20) im Stiegenhaus vor ihrer Wohnung in Zell am See mit vier Schüssen getötet. Der mutmaßliche Schütze war 17 Jahre alt. Angestiftet soll ihn sein bester Freund (damals 18) haben. Beide werden sich nun wegen Mordes vor einem Jugendgeschworenengericht verantworten müssen.

In der Pinzgauer Bezirksstadt ist die unfassbare Tat noch immer Gesprächsthema. Fast alle Einheimischen kennen mittlerweile das Haus in der Einöd-Siedlung, in dem am 20. Oktober gegen 21.30 Uhr vier tödliche Schüsse fielen. Irene P. verblutete noch am Tatort.

Etwas mehr als zwei Monate nach den Todesschüssen wurde am Heiligen Abend ein 17-Jähriger festgenommen. Er kannte Irene P. flüchtig. Nach anfänglichem Schweigen legte er Mitte Jänner ein Geständnis ab und belastetet seinen damals besten Freund (18) schwer. Dieser soll ihn unter Druck gesetzt und zur Tat angestiftet haben. Daraufhin wurde ein zweiter Haftbefehl erlassen.

Die Mordanklage gegen das Duo trägt das Datum vom 8. August und ist damit noch so frisch, dass sie weder den Verteidigern noch dem Anwalt der Opferfamilie, Stefan Rieder, zugestellt wurde. Daher ist sie auch noch nicht rechtskräftig. Die Beschuldigten haben nach Erhalt des Papieres zwei Wochen Einspruchsfrist.

Sechs Anklagepunkte gegen die Beschuldigten
Wie die „Krone“ erfuhr, sollen sich beide Burschen wegen Mordes verantworten müssen. Der mutmaßliche Schütze wird zudem wegen gefährlicher Drohung und Vergehen gegen das Waffengesetz angeklagt. Er hatte eine Luger-Schreckschusspistole zur Tatwaffe umgebaut, die er bei der Festnahme an seinem Arbeitsplatz bei sich trug.

Der zweite Angeklagte muss sich ebenfalls wegen Vergehen nach dem Waffengesetz und schweren Raubes verantworten.

Den Geschworenenprozess, für den es noch keinen Termin gibt, wird die bekannte Jugendrichterin Bettina Maxones-Kurkowski leiten. Vielleicht gelingt es ihr auch, das Motiv für die Tat zu enthüllen. Denn dieses ist trotz aller Ermittlungen und einer Tat-Rekonstruktion am Ort des Geschehens nach wie vor unklar. Im Raum standen immer wieder die Kontakte des Opfers in die lokale Drogenszene.

Für Jugendliche und junge Erwachsene gilt ein verminderter Strafrahmen, sodass dem mutmaßlichem Schützen maximal zehn Jahre Haft und dem zweiten Angeklagten maximal 15 Jahre Gefängnis drohen.

Wolfgang Fürweger
Wolfgang Fürweger
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