Der deutsche Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) hat die massenhafte Vernichtung von zurückgeschickten Waren durch Online-Händler wie Amazon verteidigt. Ein Verbot dieser Praxis sei Unfug, erklärte der Verband.
Das von den Grünen ins Gespräch gebrachte Verbot, Retouren aus dem Online-Handel zu vernichten, verkenne die operative Praxis und die rechtliche und vertragliche Lage der Händler, so der bevh in einer Mitteilung. Zudem würde das Verbot einseitig dem Online-Handel einen Vorgang anlasten, der im gesamten Einzelhandel üblich sei, dort aber weniger sichtbar werde.
Bevh-Präsident Gero Furchheim bezeichnete die Idee, die Zerstörung von Retourenwaren gesetzlich zu verbieten, als „Unfug“. Kein Unternehmen habe ein Interesse, wirtschaftlich sinnvoll verwertbare Ware wegzuwerfen oder zu vernichten. „Es gibt viele Konzepte, die Auswirkung des uns vom Staat verordneten Widerrufsrechts sinnvoll in den Einklang mit der Ökologie zu bringen - Aufarbeitung, Sonderverkäufe, sozial motivierte Schenkungen. All das ist auf freiwilliger Basis geübte Praxis“, so Furchheim.
Dem bevh-Präsidenten nach sind Marktplatzanbieter oft an die Verfügung der kleinen Händler gebunden. Verträge mit Markenherstellern verböten den Händlern nicht selten eine Verwertung.
„Perversion der Wegwerfgesellschaft“
ZDF und „Wirtschaftswoche“ hatten kürzlich aufgedeckt, dass Amazon massenhaft nicht nur unbrauchbare Produkte, sondern auch funktionstüchtige und teilweise neue Artikel vernichtet, darunter Möbel, Kühlschränke, Handys und Matratzen. Die deutsche Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sprach von einer „Perversion der Wegwerfgesellschaft“ und forderte ein Verbot für den Online-Handel, neuwertige Produkte, die zurückkommen, zu vernichten.
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