Fluggastdaten

Aktivisten klagen gegen „Rasterfahndung am Himmel“

Web
15.05.2019 12:41

Weil sie das Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre sowie auf Datenschutz verletzen soll, haben Aktivisten mehrerer europäischer Länder, darunter auch Österreich, Klage gegen die sogenannte Fluggastdatenspeicherung eingereicht. Das erklärte Ziel: „Die Rasterfahndung am Himmel muss beendet werden“, so Malte Spitz, Generalsekretär der deutschen Gesellschaft für Freiheitsrechte, welche die Verfahren koordiniert.

Laut Spitz verstößt die „anlasslose, massenweise Speicherung und Auswertung der Flüge aller internationalen Fluggäste“ gegen die Europäische Grundrechtecharta. Die Datenschutzaktivisten fordern deshalb „einen verantwortungsvollen Einsatz von Algorithmen in der Gefahrenabwehr und keine anlasslose Massenüberwachung.“

Spitz ist einer von sechs Klägern verschiedener EU-Staaten, deren Verfahren die GFF koordiniert. Ziel der Verfahren ist, dass der Europäische Gerichtshof die Gültigkeit der sogenannten PNR-Richtlinie (Passenger Name Records) überprüft. Die GFF kooperiert mit ihrer österreichischen Partnerorganisation, epicenter.works. Diese geht in Österreich parallel den Weg über ein datenschutzrechtliches Beschwerdeverfahren.

Sensible Informationen
Seit Mai 2018 müssen alle EU-Mitgliedstaaten sämtliche Fluggesellschaften dazu verpflichten, Daten zu internationalen Fluggästen in knapp zwanzig Kategorien an staatliche Stellen weiterzuleiten. Diese PNR-Datensätze enthalten eine Vielzahl sensibler Informationen - vom Geburtsdatum über die Namen der Begleitpersonen und die zum Kauf des Fluges verwendeten Zahlungsmittel bis hin zu einem nicht näher definierten Freitextfeld, das die Airline selbstständig füllt.

Rasterfahndung
Die Daten werden laut epicenter.works zwei Mal an die Fluggastdatenzentralstelle weitergeleitet, einmal vor dem Abflug und einmal nach der Ankunft, wo sie sechs Monate mit dem Klarnamen gespeichert und verarbeitet werden. Dann würden diese Daten depersonalisiert und insgesamt fünf Jahre gespeichert. Diese Depersonalisierung sei aber keine Anonymisierung, sondern eine Pseudonymisierung, denn der Personenbezug sei wieder herstellbar.

Um den Zweck der Richtlinie, die Verfolgung und Vorbeugung bestimmter schwerer Straftaten zu erfüllen, würden diese Daten nach bestimmten „Kriterien“ durch Algorithmen analysiert. Sie könnten außerdem mit anderen polizeilichen Datenbanken abgeglichen werden. Im Wesentlichen entspreche dies einer Rasterfahndung, kritisieren die österreichischen Datenschützer.

„Verletzung der Grundrechte“
Rechtsanwalt Bijan Moini, Verfahrenskoordinator der GFF, sieht in dieser Form der Überwachung eine Verletzung der „europarechtlich garantierten Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf Schutz personenbezogener Daten“. „Laut Europäischem Gerichtshof dürfen Daten nicht schlicht zu jedermann und auch nicht ohne triftigen Grund über Jahre hinweg gespeichert werden“, erläutert Moini weiter. „Das ist aber der Fall, denn die Datenverarbeitung betrifft jeden Fluggast. Durch den Einsatz intransparenter Algorithmen zur Ermittlung neuer Verdachtsmomente könnten viele Fluggäste falschen Verdächtigungen ausgesetzt werden.“

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