OGH-Entscheidung

Einvernehmlich geschieden, obwohl Frau im Koma lag

Salzburg
14.05.2019 21:15

„Nur wenn ausreichende Einsichts- und Urteilsfähigkeit beider Ehegatten gegeben ist, kann es zu einer einvernehmlichen Scheidung kommen“: Dies betonte der Oberste Gerichtshof in einem Salzburger Fall. Genau über diesen Grundsatz stellte sich das Zeller Bezirksgericht.

Für Laien wirkt der Entscheidungstext des OGH – unter der Geschäftszahl 1Ob208/18x zu finden – wie Fach-Chinesisch. Eines geht aber deutlich hervor: Eine einvernehmliche Scheidung kann es nur dann geben, wenn beide Ehegatten ihre Willen dazu bekunden. In dem speziellen Anlassfall war dies der Frau nicht möglich, da sie seit 2011 im Wachkoma liegt.

Bezirksrichter löste Ehe auf
2014 legte der Ehemann dem Bezirksgericht in Zell am See einen Scheidungsantrag vor. Die Mutter der im Koma liegenden Frau fungierte als deren Sachwalterin. Da die Ehe „unheilbar zerrüttet“ ist, löste der Bezirksrichter die Ehe per Beschluss 2015 auf - obwohl es per se kein Einvernehmen gab.

Da das Pflegschaftsgericht die Scheidung aufgrund möglicher Unterhaltsansprüche nicht genehmigte, kam es in der Folge 2017 zu einem Abänderungsantrag: Der wurde vom Erstgericht abgewiesen, ein Rekurs wurde aber von der nächst-höheren Instanz - dem Landesgericht Salzburg - angenommen. Tenor: Die Frau habe „aufgrund ihres Wachkomas keinen Scheidungswillen bilden können“.

Frist ausgelaufen
Der Fall ging somit an die höchste Instanz, dem OGH. Und der bestätigte das Erstgericht. Obwohl es den Beschluss nicht geben hätte dürfen. Die Sachwalterin hätte diesen nach Zustellung bekämpfen müssen. Die Frist lief dafür aber aus ...

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