Urteil in Deutschland

Apple muss Erben Zugang zu iCloud-Daten gewähren

Web
24.04.2019 10:16

Apple muss den Erben eines gestorbenen iCloud-Nutzers Zugang zu dessen Online-Speicher gewähren. Das hat das Landgericht Münster im deutschen Nordrhein-Westfalen in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Die Erben erhoffen sich von den in der iCloud gespeicherten Daten Erkenntnisse über die Gründe, die zum Tod des Apple-Kunden aus dem Münsterland führten.

Nach Angaben der Bielefelder Rechtsanwaltskanzlei Brandi, die die Erben vor Gericht vertrat, starb der Familienvater während einer Reise im Ausland. Apple habe den Wunsch der Angehörigen, Zugang zu den in der iCloud gespeicherten Daten zu erhalten, außergerichtlich abgelehnt. Experten wiesen aber darauf hin, dass der Konzern in der Vergangenheit auch ohne Gerichtsverfahren in ähnlich gelagerten Fällen den Erben Zugang zu iCloud-Daten von Verstorbenen ermöglicht habe. Dazu habe die Vorlage eines Erbscheins genügt. In anderen Fällen habe ein Gerichtsbeschluss dazu geführt, dass Apple den Erben einen Zugang zu den iCloud-Daten von Toten gewährt habe.

In dem Fall vor dem Landgericht Münster wurde die Apple Distribution International ULC beklagt. Die Apple-Tochtergesellschaft in Irland ist der Vertragspartner für iCloud-Nutzer in Deutschland. Apple selbst wollte den Fall nicht kommentieren.

Digitale Inhalte nicht anders zu behandeln wie Briefe oder Tagebücher
Im vergangenen Juli hatte der deutsche Bundesgerichtshof grundsätzlich entschieden, dass auch persönliche Inhalte im Netz grundsätzlich an die Erben fallen. Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher. In dem Fall ging es um das Facebook-Konto einer 15-Jährigen, die Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt war. Die Eltern wollten mithilfe der Facebook-Daten klären, ob ihre Tochter Suizid begangen hat oder verunglückt ist. Mit dem Urteil des Landgerichts Münster wird die Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf sonstige Online-Dienste übertragen.

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