"Wir sind eine Hand voll Leute und wir durchlaufen fünf Instanzen, die von vornherein jährlich prüfen", so Dietmar Posteiner, der Geschäftsführer der Seefestspiele in Mörbisch. Außerdem seien Struktur und Größe „nicht zu vergleichen“, da sind sich Posteiner und Wolfgang Werner, Intendant der Opernfestspiele von St. Margarethen, einig.
Bundesgelder fließen bei den beiden Veranstaltungen im Burgenland überhaupt nicht. St. Margarethen wird völlig privat finanziert, Mörbisch bezieht jährlich rund 60.000 Euro vom Land - und auch diese Förderung gilt nur für Investitionen und nicht für den Spielbetrieb.
Auch hier wurde schon betrogen
Es gab aber auch bei den burgenländischen Festspielbetrieben in der Vergangenheit schon einmal einen Fall von Veruntreuung, nämlich 1984, noch unter der Leitung der "Teletheater". "Man hat einfach Zusatzsessel hineingestellt, Geld kassiert und nicht ordnungsgemäß abgeführt. Das war damals ein eindeutig betrügerischer Fall. Seither funktioniert's", versichert Posteiner.
Werner wiederum tut es leid, dass vor allem der gute Ruf der Salzburger Festspiele in den letzten Wochen stark unter der Finanzaffäre gelitten hat. Zu wenige Kontrollen seien schuld gewesen, dass derartige Vorgänge überhaupt möglich waren, so Werner.
Als Privatunternehmer ohne Fördergelder untersteht sein Betrieb keinen derartigen Überprüfungen. "Eine ordentliche Buchhaltung und ein ordentliches Controlling" sorgten laut Werner dafür, dass es bei den Opernfestspielen zu keinen Unregelmäßigkeiten kommen könne. "Alles geht über meinen Tisch", betont der Intendant. Zu Sponsorengeldern äußert er sich dagegen nicht gerne. "Wenn mir jemand von außen einen Sponsor bringt, mach ich mir das mit dem aus, ob er eine Provision bekommt oder nicht", so Werner.
Unklarheiten bei der Sozialversicherung
Doch auch bei den burgenländischen Festspielen geht nicht alles problemlos über die Bühne. Seit 2007 steht Wolfgang Werner im Streit mit der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (BGKK). Nach einer Forderung zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen erhob der Intendant in erster Instanz Einspruch und bekam Recht. Die BGKK wandte sich daraufhin jedoch an den Verwaltungsgerichtshof. "Der Fall ruht derzeit beim VwGH. Wann wir mit einem Ergebnis rechnen können, wissen wir nicht", so BGKK-Direktor Christian Moder.
Die Frage, wie die Künstler sozialversicherungsrechtlich zu behandeln sind, beschäftigt auch die Verantwortlichen in Mörbisch. "Aus unserer Sicht sind Chor- und Orchestermitglieder freie Dienstnehmer. Die BGKK sieht das anders", so Posteiner. Im Vergleich zu St. Margarethen warte man aber in Mörbisch bezüglich des beeinspruchten Bescheides "gemeinsam auf ein Ergebnis", betont Posteiner.
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