EuGH-Experte:

Amazon muss telefonisch nicht erreichbar sein

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01.03.2019 06:30

Online-Händler wie Amazon müssen für die Kommunikation mit Kunden keine Telefonnummer zur Verfügung stellen. Dafür hat in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof am Donnerstag in seinem Schlussantrag Generalanwalt Giovanni Pitruzzella ausgesprochen. Es müsse aber eine „schnelle Kontaktaufnahme und eine effiziente Kommunikation garantiert“ sein, so Pitruzella.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Amazon. Die Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass der Konzern nicht wie vorgeschrieben Telefonnummer sowie gegebenenfalls Faxnummer und E-Mail-Adresse angebe. Amazon komme seinen Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern unter anderem deshalb nicht nach, weil die Telefonnummer nur schwer zu finden sei. Der angebotene automatische Rückruf und die Möglichkeit zu einem Internet-Chat reichten nicht aus.

„Technische Weiterentwicklung“ von Telefax und Callcenter
Die vzbv-Klage blieb in den ersten Instanzen in Deutschland erfolglos. Der Bundesgerichtshof legte den Fall schließlich im Oktober 2017 zur Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie über die Rechte von Verbrauchern dem EuGH vor. 
EuGH-Generalanwalt Pitruzzella hielt nun fest, dass die Wahl des Kommunikationsmittels für die Einhaltung der Vorgaben zur Kontaktaufnahme und Kommunikation mit den Kunden nicht entscheidend ist. Die Aufzählung von Kommunikationsmitteln wie Telefon, Fax oder E-Mail sei nur beispielhaft, zeigte sich der Experte überzeugt. Die Unternehmen könnten frei wählen, welche Kontaktmöglichkeiten sie zur Verfügung stellten.

Dies könnten auch ein Internet-Chat als eine „Art technische Weiterentwicklung des Telefax“ oder ein automatisches Rückrufsystem als „technologischer Fortschritt gegenüber dem Callcenter“ sein, erklärte der Generalanwalt. Auch ein vorhandener Telefonanschluss müsse deshalb nicht zwangsläufig zur Verfügung gestellt werden.

Amazon sieht Urteil „entspannt“ entgegen
Der Europäische Gerichtshof ist in seinen Entscheidungen nicht an die Schlussanträge der Generalanwälte gebunden, folgt diesen aber in vielen Fällen. Eine Entscheidung des EuGH wird in einigen Wochen erwartet. Über den konkreten Rechtsstreit zwischen dem vzbv und Amazon muss danach unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils der Bundesgerichtshof entscheiden.

Amazon verteidigte sein System und zeigte sich zuversichtlich, vor dem EuGH erfolgreich zu sein. Das Unternehmen sei überzeugt, dass der „Rückrufservice sowohl dem Sinn als auch den gesetzlichen Bestimmungen der Verbraucherrechte-Richtlinie entspricht“, erklärte Amazon. Das System sei „schnell, effizient und kundenorientiert“. Der endgültigen Entscheidung des EuGH sehe der Konzern „entspannt“ entgegen.

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