Keine Abfertigung

Verzetnitsch verliert Prozess um “Fristlose”

Österreich
13.02.2010 17:29
Es ist ein Stück österreichische Real-Satire: Gewerkschafts-Chef verliert Arbeitsgerichtsprozess gegen Gewerkschaft. So geschehen nach vierjährigem Prozessreigen vor dem Obersten Gerichtshof: Ex-ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch hat dort in der letzten Instanz seine Arbeitsgerichts-Klage um 190.000 Euro Abfertigung verloren, wie die "Krone" erfuhr.

Seit vier Jahren laufen kreuz und quer alle nur möglichen Verfahren um die BAWAG-ÖGB-Affäre in Berufungsinstanzen. Mit dem Urteil ist die "endlose Geschichte" des BAWAG-Skandals zwar noch lange nicht abgeschlossen, aber zumindest die Causa um Verzetnitschs Absetzung nun offenbar endgültig erledigt.

In dem Fall geht es um die fristlose Entlassung des ÖGB-Chefs vor vier Jahren unter dem Vorwurf der Vertrauensunwürdigkeit durch den nach Verzetnitschs Rücktritt geschäftsführenden ÖGB-Präsidenten Rudolf Hundstorfer, heute SPÖ-Sozialminister.

Denn der ÖGB hatte unter der Leitung Verzetnitschs eine "umfassende Haftungserklärung" für die BAWAG abgegeben. Als die Haftung schlagend wurde, geriet der Gewerkschaftsbund an den Rand des Ruins. Vorwurf an Verzetnitsch für die "Fristlose": Er habe das ÖGB-Präsidium nicht umfassend informiert. Das Präsidium habe Risiken übernommen, von denen es nichts wusste. 

Instanzenzug endete 2:1 für den ÖGB
Verzetnitsch argumentierte, dass die "Fristlose" ungerechtfertigt sei, weil sie nicht unmittelbar nach Bekanntwerden der erhobenen Vorwürfe erfolgte sondern zwei Wochen danach. Das Arbeits- und Sozialgericht verurteilte den ÖGB in der ersten Instanz im Jahr 2008 zur Zahlung von 345.751 Euro an Verzetnitsch. Im Juni vergangenen Jahres hob das Oberlandesgericht Wien dieses Urteil auf, weshalb sich der frühere ÖGB-Chef ans Höchstgericht wandte. 

Doch auch der Oberste Gerichtshof wies die Verzetnitsch-Klage zurück: Unter der besonderen Berücksichtigung der Umstände und der Einmaligkeit des Falls in der Geschichte des Arbeitsrechts sei die "Fristlose" nicht verspätet erfolgt.

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