Paukenschlag

Babyleiche in Gebüsch: Mutter (18) auf freiem Fuß!

Niederösterreich
09.12.2018 12:25

Paukenschlag rund um den Fund eines toten Babys im niederösterreichischen Bezirk Gänserndorf: Die Mutter (18) des kleinen Buben ist wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Obwohl gegen die junge Frau wegen Mordverdachts ermittelt wird, sah der Richter keine Haftgründe.

Der Leichnam des Babys war am Donnerstag von einem Gemeindebediensteten in einem Gebüsch in Tallesbrunn in der Marktgemeinde Weikendorf entdeckt worden. Im Zuge der Ermittlungen konnte am Freitag die Mutter des Buben ausfindig gemacht werden. Es handelt sich um eine 18-jährige Niederösterreicherin. Sie wurde noch am Freitag in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert.

Die junge Frau wurde festgenommen. Sie gab an, nichts von der Schwangerschaft gewusst zu haben. Im November sei sie dann für einige Tage untergetaucht. Als das Kind am 7. November auf die Welt kam, habe sie keinerlei Lebenszeichen festgestellt. Sie habe keine Gewalt gegen das Kind ausgeübt, aber auch keine lebenserhaltenden Maßnahmen gesetzt. Anschließend habe sie es in dem Gebüsch abgelegt. Laut Obduktion sei der kleine Bub lebensfähig gewesen.

Richter sieht keine Haftgründe
Am Samstag beantragte die Staatsanwaltschaft Korneuburg Untersuchungshaft gegen die Mutter. Das Landesgericht lehnte den Antrag ab, weil der Richter keine Haftgründe sah. Gegen die Frau wird laut Staatsanwalt Friedrich Köhl wegen Mordverdachts ermittelt. Für Verbrechen, die mit einer mindestens zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht sind, ist zwar eine bedingt obligatorische Untersuchungshaft vorgesehen. Da es sich bei der 18-Jährigen um eine junge Erwachsene handelt, gelten jedoch andere Bestimmungen. Am Sonntag wurde die 18-Jährige daher wieder auf freien Fuß gesetzt.

Sie wurde von ihrem Vater und ihrem Freund abgeholt. Ihr Rechtsanwalt, Wolfgang Blaschitz, rechnet damit, dass es im Fall einer Anklage um Paragraf 79 Strafgesetzbuch (Tötung eines Kindes bei der Geburt) gehen werde. In diesem Fall beträgt der Strafrahmen bis zu fünf Jahre, für junge Erwachsene bis zu zweieinhalb Jahre. Außerdem sah Blaschitz Anhaltspunkte, wonach die junge Frau wegen der Geburt nicht zurechnungsfähig gewesen sei und das Ermittlungsverfahren deshalb nach einem entsprechenden Gutachten eingestellt werden könnte.

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