23.10.2018 07:31 |

Spielsucht-Prozess

Novomatic muss Spieler 2,5 Mio. Euro zurückzahlen!

Dieses Urteil lässt aufhorchen: Am Landesgericht Wiener Neustadt ist ein Spielsüchtiger mit einer Klage gegen den Novomatic-Konzern erfolgreich gewesen. Der Niederösterreicher bekam Recht, das Gericht sah den Mann unter anderem wegen seines Zockverhaltens als partiell geschäftsunfähig an und erklärte die geschlossenen Glücksspielverträge für unwirksam. Der Glückspielkonzern muss ihm 2,5 Millionen Euro zurückbezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Vor Gericht gab der Spielsüchtige an, in Wien von 2002 bis 2012 rund zwei Millionen Euro in Novomatic-Automaten gesteckt und verspielt zu haben. Laut einem psychiatrisch-neurologischen Sachverständigengutachten konnte der Mann dem Drang, „exzessiv zu spielen“, nicht widerstehen. In Bezug auf das Glücksspielverhalten liege somit eine „partielle Geschäftsfähigkeit“ vor. Das Gericht folgte dieser Ansicht und stellte fest, dass schon alleine deshalb der Anspruch auf Rückabwicklung der getätigten Einsätze besteht.

Urteil geht von Verstoß gegen Glücksspielgesetz aus
Hinzu kommt, dass das Gericht im Urteil vom 10. August von einem Verstoß gegen das Glücksspielgesetz ausgeht. Die vom Kläger ausgeübten „Würfelspiele“, „Actiongames“ und „Gambeln“ würden die Bagatellgrenze überschreiten, pro Spiel zu viel Geld ausspucken und zu hohe Einsätze akzeptieren. Dies sei ein Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes.

Die Novomatic Gaming Industries GmbH muss dem Kläger laut Urteil 2,5 Millionen Euro - 2.009.100 Euro zuzüglich Zinsen, die dem Niederösterreicher seit 2002 entgangen sind - zahlen. Der Rechtsvertreter des Glücksspielkonzerns legte Berufung ein.

 krone.at
krone.at
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).