Schreiben an Kollegen

Kickl kündigt Fortsetzung der Grenzkontrollen an

Österreich
04.04.2018 08:45

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wird weiterhin Grenzkontrollen durchführen lassen. In einem Brief an die EU-Kommission sowie seine europäischen Amtskollegen, kündigt er an, „dass die Binnengrenzkontrollen an der österreichisch-ungarischen und der österreichisch-slowenischen Landgrenze ab dem 11. Mai 2018 für einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgen werden“.

Zwar habe es in den vergangenen Monaten weniger Asylanträge und „Aufgriffe illegal aufhältiger Personen“ gegeben, schreibt Kickl an die EU-Kommission, dennoch sei die Lage derzeit nicht ausreichend stabil. „Aus diesem Grunde hat Österreich entschieden, Binnengrenzkontrollen zu Slowenien und Ungarn durchzuführen“, heißt es in dem Schreiben, das in den kommenden Tagen verschickt werden soll.

(Bild: APA/ANDREAS TROESCHER)

„In der gegenwärtigen Lage gibt es keine andere Möglichkeit“
 „Insbesondere Schlepperorganisationen würden den Verzicht auf Binnengrenzkontrollen als falsches Signal verstehen und ihre Aktivitäten intensivieren“, argumentiert der Innenminister sein Vorhaben, das von anderen EU-Staaten bereits heftig kritisiert wurde. „Österreich ist sich durchaus bewusst, dass Binnengrenzkontrollen nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollen“, meinte er. In der gegenwärtigen Lage gebe es aber keine andere Möglichkeit.

(Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)

Geht es nach dem Innenminister, werden die Kontrollmodalitäten so gestaltet, „dass diese der Bedrohungslage gegenüber verhältnismäßig sind und den grenzüberschreitenden Reise- und Warenverkehr möglichst wenig nachteilig beeinträchtigen“. Auch die „latente Bedrohung durch den Terrorismus in der gesamten Europäischen Union“ gebiete entsprechende Kontrollen, um der „Einreise potenzieller Gefährder“ vorzubeugen.

(Bild: Bundesheer)

Binnengrenzkontrollen ab Juli?
Kickl behält es sich zudem vor, dass mit Beginn der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft am 1. Juli bis zum Jahresende „Binnengrenzkontrollen anlassbezogen, temporär, punktuell und selektiv zu allen Nachbarstaaten Österreichs durchgeführt werden“.

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