Journalisten in Haft

Menschenrechtsgerichtshof verurteilt die Türkei

Ausland
20.03.2018 10:57
Porträt von krone.at
Von krone.at

Erstmals haben türkische Journalisten erfolgreich gegen das Justizsystem in ihrem Land - insbesondere gegen die Verhaftungswelle infolge des Putschversuchs im Juli 2016 - vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geklagt. Den beiden Klägern wurde am Dienstag recht gegeben. Im Urteil heißt es, die Türkei habe rechtswidrig gehandelt, als sie Sahin Alpay und Mehmet Altan in Gefangenschaft behielt, obwohl das Oberste Gericht ihre Freilassung angeordnet hatte. Der türkische Staat muss ihnen nun jeweils 21.500 Euro Entschädigung zahlen.

Der Menschenrechtsgerichtshof urteilte außerdem, dass die Türkei mit der Strafverfolgung der Journalisten deren Meinungsfreiheit verletzt habe. Kritik an der Regierung dürfe nicht als Unterstützung terroristischer Gruppierungen geahndet werden, hieß es weiter.

Alpay, ehemaliger Mitarbeiter der inzwischen geschlossenen regierungskritischen Zeitung „Zaman“, ist mittlerweile aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt worden. Altan, der ein politisches Diskussionsprogramm geleitet hatte, sitzt weiter im Gefängnis. Seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 geht die Türkei hart gegen mutmaßliche Umstürzler vor. Derzeit sitzen rund 150 Journalisten und Medienschaffende im Gefängnis. Als Mitglied des Europarates ist die Türkei verpflichtet, die Urteile des Straßburger Gerichts umzusetzen.

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