Mädchen attackiert?

Polizist soll 15-jährige Schülerin verletzt haben

Wien
15.06.2009 14:18
Ein Kriminalbeamter hat sich am Montag wegen Körperverletzung im Straflandesgericht verantworten müssen. Er soll ein 15-jähriges Mädchen heftig an den Armen gepackt, geschüttelt und anschließend niedergestoßen haben. Der Angeklagte bekannte sich "nicht schuldig".

Die 15-Jährige war am 4. Dezember 2008 gemeinsam mit ihrer Mutter bei der U-Bahn-Station Reumannplatz in eine Fahrscheinkontrolle der Wiener Linien geraten. Die Frau konnte kein gültiges Ticket vorweisen, wollte nach ihren Angaben aber gerade an der Vorverkaufsstelle eine Monatskarte kaufen. Die Kontrollore nahmen ihr das nicht ab und forderten Verstärkung an. Daraufhin erschienen mehrere Kriminalbeamte in Zivil.

Mädchen in Wachraum gezerrt
Eine falsche Handbewegung, möglicherweise auch ein Schimpfwort der 15-Jährigen dürften einen korpulenten, groß gewachsenen Polizisten wütend gemacht haben. Eine völlig unbeteiligte Zeugin schilderte nun vor Gericht, wie dieser - ohne für sie nachvollziehbaren Grund - das Mädchen von der Mutter wegzerrte, in den Wachraum "abführte" und der Mutter den Zutritt verweigerte.

"Gepackt und geschüttelt"
"Er ist auf mich losgegangen, hat mich gepackt und geschüttelt", erinnerte sich das kleingewachsene, eher zierliche Mädchen. Im Überwachungsraum habe sie der Mann "ins Eck geschleudert und angeschrien, weil er gesagt hat, ich hätt' ihn beschimpft. Aber das stimmt nicht". Sie sei dabei an einen Tisch angestoßen, erzählte die Schülerin: "Vor Angst konnte ich nichts sagen." Erst nach rund zehn Minuten habe sie den Raum wieder verlassen dürfen.

Im Spital wurden dann Zerrungen und Rötungen an Rücken, Schulter und am linken Fuß des Mädchens festgestellt.

Polizist: "Mädchen noch nie gesehen"
Der Angeklagte behauptete, dass es den Zwischenfall nie gegeben habe. Möglich, dass ihn das Mädchen verwechsle. Er gab an, die 15-Jährige vor Gericht zum ersten Mal gesehen zu haben. Diese und ihre Mutter erkannten ihn allerdings "hundertprozentig" wieder, wie sie versicherten.

Entschuldigung würde ausreichen
Auf die Frage, ob sie sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen und auf diesem Weg Schmerzensgeld geltend machen wolle, meinte die Schülerin: "Es reicht, wenn er sich bei mir entschuldigt."

Die Verhandlung wurde zur Einvernahme weiterer Zeugen auf unbestimmte Zeit vertagt.

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