15.06.2009 14:18 |

Mädchen attackiert?

Polizist soll 15-jährige Schülerin verletzt haben

Ein Kriminalbeamter hat sich am Montag wegen Körperverletzung im Straflandesgericht verantworten müssen. Er soll ein 15-jähriges Mädchen heftig an den Armen gepackt, geschüttelt und anschließend niedergestoßen haben. Der Angeklagte bekannte sich "nicht schuldig".
Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Die 15-Jährige war am 4. Dezember 2008 gemeinsam mit ihrer Mutter bei der U-Bahn-Station Reumannplatz in eine Fahrscheinkontrolle der Wiener Linien geraten. Die Frau konnte kein gültiges Ticket vorweisen, wollte nach ihren Angaben aber gerade an der Vorverkaufsstelle eine Monatskarte kaufen. Die Kontrollore nahmen ihr das nicht ab und forderten Verstärkung an. Daraufhin erschienen mehrere Kriminalbeamte in Zivil.

Mädchen in Wachraum gezerrt
Eine falsche Handbewegung, möglicherweise auch ein Schimpfwort der 15-Jährigen dürften einen korpulenten, groß gewachsenen Polizisten wütend gemacht haben. Eine völlig unbeteiligte Zeugin schilderte nun vor Gericht, wie dieser - ohne für sie nachvollziehbaren Grund - das Mädchen von der Mutter wegzerrte, in den Wachraum "abführte" und der Mutter den Zutritt verweigerte.

"Gepackt und geschüttelt"
"Er ist auf mich losgegangen, hat mich gepackt und geschüttelt", erinnerte sich das kleingewachsene, eher zierliche Mädchen. Im Überwachungsraum habe sie der Mann "ins Eck geschleudert und angeschrien, weil er gesagt hat, ich hätt' ihn beschimpft. Aber das stimmt nicht". Sie sei dabei an einen Tisch angestoßen, erzählte die Schülerin: "Vor Angst konnte ich nichts sagen." Erst nach rund zehn Minuten habe sie den Raum wieder verlassen dürfen.

Im Spital wurden dann Zerrungen und Rötungen an Rücken, Schulter und am linken Fuß des Mädchens festgestellt.

Polizist: "Mädchen noch nie gesehen"
Der Angeklagte behauptete, dass es den Zwischenfall nie gegeben habe. Möglich, dass ihn das Mädchen verwechsle. Er gab an, die 15-Jährige vor Gericht zum ersten Mal gesehen zu haben. Diese und ihre Mutter erkannten ihn allerdings "hundertprozentig" wieder, wie sie versicherten.

Entschuldigung würde ausreichen
Auf die Frage, ob sie sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen und auf diesem Weg Schmerzensgeld geltend machen wolle, meinte die Schülerin: "Es reicht, wenn er sich bei mir entschuldigt."

Die Verhandlung wurde zur Einvernahme weiterer Zeugen auf unbestimmte Zeit vertagt.

explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Kommentare lesen mit
Jetzt testen
Sie sind bereits Digital-Abonnent?
Wien Wetter