"Blitz" von vorne

Gesetzeslücke lässt ausländische Raser ungestraft

Österreich
12.12.2008 17:43
Auch wenn in Österreich Radarboxen künftig von vorne Bilder schießen, sorgt eine Gesetzeslücke dafür, dass ausländische Raser - mit Ausnahme der Deutschen - ihre Strafe nicht bezahlen müssen. Selbst wenn die österreichische Exekutive ein Foto von vorne und das dazugehörige Kennzeichen zum Verkehrssünder hat, muss die Behörde im Ausland die Daten zum Fahrzeuglenker nicht hergeben, erklärte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Grund dafür: Die EU-Länder sind sich über eine entsprechende Rechtsgrundlage, die diese Lücke schließen würde, nicht einig.

Fehlt die Adresse zum Kennzeichen, kann die Strafe nicht nachgeschickt werden. Zwar besteht seit März dieses Jahres die Möglichkeit, Strafen von ausländischen Verkehrssündern einzutreiben. Die ausländische Behörde muss dabei aber nur dann helfen, wenn die österreichische Exekutive die Adresse zum Fahrzeughalter oder -lenker schon hat.

Abkommen nur mit Deutschland
Deutschland ist das einzige EU-Land, mit dem Österreich ein entsprechendes Abkommen hat. Da das deutsche Gesetz vorsieht, dem Strafzettel auch ein "Beweisfoto" beizulegen, scheiterte die Verfolgung deutscher Verkehrssünder bisher an den von hinten geschossenen Radarbildern. Diese Lücke wird nun geschlossen.

Motorradfahrer bleiben ungestraft
Das "Beweisfoto" muss das Gesicht des Fahrers klar erkennbar zeigen. Bei Motorradfahrern ist das aufgrund des Helmes jedoch nicht möglich. Daher ist laut Verkehrsministerium auch keine Überwachung von Motorrädern mit Frontfoto möglich. Rasende Biker könne man nur an Ort und Stelle anhalten und abstrafen. Deutsche Zweiradfahrer können daher aufgrund fehlender gesetzlicher Möglichkeiten weiterhin ungeahndet über österreichische Autobahnen brausen. 

Das Innenministerium wird ab dem Frühjahr 2009 mit Tests der neuen Radargeräte starten, bei denen Apparaturen verschiedener Hersteller zum Einsatz kommen sollen. Dabei handle es sich aber zunächst um "interne Tests". Erst wenn die rechtlichen Voraussetzungen für das Fotografieren von vorne geschaffen sind, dürfen dann auch Strafzettel ausgestellt werden.

Datenschutzrechtliche Bedenken
Mit einem Einsatz der neuen Radarboxen vor Herbst 2009 ist nicht zu rechnen, gleichzeitig sind auch noch datenschutzrechtliche Bedenken zu klären. Dass der Beifahrer auf den Bildern automatisch "unkenntlich" gemacht wird, ist für den ÖAMTC reine Theorie. Dass sich Datenmissbrauch gänzlich verhindern lässt, sei wohl eher ein Wunschdenken, meinte Hugo Haupfleisch, Chefjurist beim Autofahrerclub. Abzuwarten sei, wie der Datenschutzrat zu dieser Lösung steht. "Wir sind noch skeptisch." Grundsätzlich wird die Methode vom ÖAMTC befürwortet. "Derjenige, der sich falsch verhält, kann sich nicht darauf berufen, dass der Datenschutz verletzt worden ist", sagte Haupfleisch.

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