Kopfschuss-Mord

Kein Urteil: Verhandlung muss wiederholt werden

Österreich
21.11.2017 16:14

Im Mordprozess gegen jenen 28-jährigen Mann, der am 16. April 2017 in der Jägerstraße in Wien-Brigittenau einen 26 Jahre alten Mann auf offener Straße mit einem Kopfschuss aus seiner Pistole vorsätzlich getötet haben soll, hat es am Dienstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen kein Urteil gegeben. Für die Geschworenen war der Angeklagte nicht der Mörder, die Berufsrichter setzen den Wahrspruch aber aus - wegen "Irrtums der Geschworenen". Das hat zur Folge, dass die Verhandlung nach einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof vor einem völlig neu zusammengesetzten Schwurgericht wiederholt werden muss.

Die Neudurchführung wird mit Sicherheit erst im kommenden Jahr stattfinden. Der Angeklagte bleibt bis auf Weiteres in U-Haft. Der dringende Tatverdacht sei weiterhin gegeben, begründete Richter Georg Olschak.

Die acht Laienrichter hatten am Ende ihrer Beratung die Mordanklage einstimmig verworfen. Ebenso einhellig verneinten die Geschworenen sämtliche Eventualfragen, die sie für diesen Fall abzuarbeiten hatten. Diese bezogen sich unter anderem auf Körperverletzung mit tödlichem Ausgang sowie fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und inkludierten jeweils auch eine Notwehr- bzw. Notwehrüberschreitungs-Variante.

Die Geschworenen gingen demgegenüber davon aus, dass der Angeklagte nicht der Schütze war, der Igor T. zu Tode brachte. Diese Entscheidung akzeptierten die drei Berufsrichter nicht. "Wir sind übereinstimmend zur Überzeugung gelangt, dass die Geschworenen geirrt haben", gab Olschak bekannt.

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