Insider schlägt Alarm

Verurteilter Terrorist lebt unbehelligt in Graz

Österreich
31.01.2018 10:54

Von Syrien über die Türkei in die Steiermark - den Weg haben viele genommen. Verfolgte, traumatisierte Menschen, die unseres Schutzes bedurften und immer noch bedürfen. Aber auch andere: Ein mittlerweile verurteilter Terrorist etwa, dessen Fall das Adjektiv „skandalös“ verdient. Der Mann gehörte einer dschihadistischen Terrororganisation an. Bei uns bekam er Psychotherapie, Dolmetscher, Mindestsicherung. Jetzt spaziert er unbehelligt durch Graz, und abgeschoben kann er auch nicht werden.

Wie so viele damals, wurde auch Ali H. (Name von der Redaktion geändert) bei uns mit offenen Armen aufgenommen. Das war 2014. Als „Flüchtling“ bekam er in Graz Asyl, Dolmetscher zur Verfügung gestellt, Psychotherapie (etwa 100 Euro Stundensatz). Begründung für den medizinischen Beistand: „Nachbilder“ der blutigen Szenen, denen er ausgesetzt gewesen sei.

Von syrischen Flüchtlingen erkannt
Nach ein paar Monaten in Graz wurde Ali H. allerdings von syrischen Flüchtlingen erkannt, die die Polizei alarmierten. Gezielte, umfangreiche Recherchen des Verfassungsschutzes zeichneten dann ein ganz anderes Bild als das des armen Verfolgten: Der Mann gehörte der Terrororganisation Liwa Al Tawhid an, kämpfte Seite an Seite mit der Al-Nusra-Front und dem Islamischen Staat. Das Fachgebiet dieser Terroreinheit: Motorradbomben, Sprengfallen und die Vorbereitung von Selbstmordanschlägen.

Bedingt aus Haft entlassen
Es folgte die Verhaftung, dann Verurteilung nach Paragraf 278b (Mitgliedschaft in einer Terrororganisation), Strafrahmen bis zu zehn Jahre. Doch die Strafe war milde, lediglich 30 Monate, und auch davon musste er - weil zur Tatzeit noch minderjährig - nur neun Monate absitzen, wurde anschließend bedingt entlassen.

Abschiebung nicht möglich
Der Dschihadist gilt zwar weiterhin als „Gefährder“, trotzdem lebt er - unter Beobachtung des Verfassungsschutzes - relativ unbehelligt in Graz, und von der Mindestsicherung (844 Euro monatlich), weil er nach Informationen der "Steirerkrone" nach wie vor den Flüchtlingsstatus besitzt. Abgeschoben, so das Innenministerium, könne er auch nicht werden, denn in Syrien sei Krieg, und die Türkei, über die er eingereist war, sei „nicht menschenrechtskonform“ - lautete die doch einigermaßen haarsträubende Begründung der vorhergehenden Regierung.

"Zum Aus-der-Haut-Fahren"
Eine Möglichkeit gebe es aber: Er könne, so der Gesetzestext, aufgefordert werden, das Land „freiwillig“ zu verlassen. Ein empörter Beamter zur „Steirerkrone“: „Es ist zum Aus-der-Haut-Fahren, da geht ein Terrorist locker und lustig bei uns spazieren und zeigt der Republik die lange Nase!“

Kronen Zeitung/krone.at

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele