„Bin zuversichtlich“
Hütthaler hatte vor einem Jahr versucht, eine Mitarbeiterin des Dopingkontroll-Labors in Seibersdorf zu bestechen. Das hatte die ehemalige Spitzensportlerin Anfang April gestanden. Der Strafantrag lautet auf "Bestechung", da es das Delikt "Versuchte Bestechung" nicht gibt. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre.
"Ich strebe eine diversionelle Erledigung an", erklärte Ainedter angesichts der früheren Unbescholtenheit Hütthalers. Dies würde bedeuten, dass das Verfahren ohne Verurteilung abgeschlossen würde, Hütthaler nur eine Probezeit auferlegt bekäme.
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