Das freie Wort

„Uns passiert ja eh nix“

Zwei 13-jährige Rotzbuben wurden bei einem versuchten Diebstahl – oder war es doch ein versuchter Raub, da sie ja mit körperlicher Gewalt gegen zwei Frauen vorgingen? – jedenfalls dank des Eingreifens eines weiteren Zeugen festgehalten und der Polizei übergeben. Und was weiter? Eigentlich nichts, und das ist ein Skandal. Die attackierte Verkäuferin ist jetzt zwar im Krankenstand, und die zwei missratenen Rotzbuben sagten zu den Polizisten: „Ihr könnt uns nix machen, weil wir noch strafunmündig sind.“ Und das war’s dann auch. Kein Verfahren wegen Körperverletzung, keine Anzeige oder was immer wegen versuchten Raubes oder doch nur wegen versuchten Diebstahls. Nein, im Gegenteil. Den beiden jungen Kriminellen wurde sozusagen „amtlich bestätigt“, dass sie bis 14 Jahren machen können, was sie wollen; ohne Konsequenzen. Das ist wieder einer der schon fast alltäglichen „Einzelfälle“ jugendlicher Krimineller, und trotzdem gibt es in Österreich viele Organisationen, Parteien, Experten usw., die sich mit Händen und Füßen gegen eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf z. B. 12 Jahre wehren. Die alle machen sich zu Helfershelfern der rechtlich nicht zu verfolgenden jungen Straftäter. Der „Dank“ der Opfer ist ihnen gewiss. Und da fällt mir gerade ein: Womöglich darf man sie ja nicht einmal Straftäter nennen, da sie ja nicht rechtskräftig verurteilt sind. Wie kann es sein, dass der Rechtsstaat diesem Treiben ohnmächtig oder sogar interesselos zuschaut?

Josef Höller, per E-Mail

Erschienen am Mi, 6.11.2019

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