Eine Stellungnahme der Anspruchstellervertreter, sprich eine Annahme der Regelungen muss in 14 Tagen auf dem Tisch liegen. Die Nachricht von der Einigung gab der Vorsitzende der Kommission, Nationalbank-Gouverneur Klaus Liebscher, am Abend bekannt.
Insgesamt stehen 13,4 Millionen Euro zur Verfügung, die von der Republik Österreich, der Gletscherbahn Kaprun AG und der Generali Versicherung AG aufgebracht werden. Davon entfallen 11,1 Millionen Euro auf Barmittel und 2,3 Millionen auf bereits ausbezahlte anrechenbare Schmerzensgeldzahlungen. Bei der Brandkatastrophe am 11. November 2000 waren 155 Menschen gestorben.
Ansprüche nach Grad der Verwandtschaft
Der jetzt erarbeitete Vergleich sieht vor, dass die Schmerzens-geldansprüche nach einem Punktesystem geregelt werden. "Damit konnte die Vermittlungskommission eine objektive und klar nachvollziehbare Zuordnung der zur Verfügung stehenden Geldsumme erreichen", hieß es. Ausschlaggebend sei der Verwandtschaftsgrad zwischen den Verstorbenen und den Hinterbliebenen. In der pauschalen Lösung ebenso berücksichtigt werden Unterhaltszahlungen, die in Zukunft eintreten könnten. Bereits gemeldete Ansprüche wurden schon durch die im Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz festgelegten Höchstgrenzen außergerichtlich oder gerichtlich befriedigt.
Bei Einigung tritt Rechtsfrieden ein
Vereinbart wurde auch, dass im Fall einer Einigung Rechtsfrieden eintritt, das heißt, dass mit Erhalt des Vergleichsbetrages sämtliche weitere Ansprüche verglichen sind. Ab Beginn des kommenden Jahres könnten die Details der Abwicklung geklärt werden, so dass mit einer Auszahlung der Beträge ab Frühjahr 2008 zu rechnen wäre.
„Republik schleicht sich an der Verantwortung vorbei“
Nicht zufrieden mit der Einigung zeigte sich der Villacher Hinterbliebenen-Anwalt Herwig Hasslacher. „Die eigentlichen Gewinner sind die Republik Österreich, die Gletscherbahnen und die Generali“, sagte der Advokat am Dienstagabend. Die Betroffenen würden jetzt unter dem enormen Druck stehen, innerhalb von 14 Tagen entscheiden zu müssen, ob sie den Vorschlag annehmen, ob sie die Verfahren in den USA sausen lassen oder vielleicht ein eigenes in Salzburg machen, so der Anwalt.
Die Kommission habe sich um die Aufbringung der Mittel bemüht, würdigte Hasslacher deren Tätigkeit. Der Anwalt bekrittelte aber, dass sich die Mittel nicht erhöht, sondern reduziert hätten. Von den ursprünglich 16 Millionen seien nur mehr 13,4 Millionen übrigen geblieben. „Österreich ist eines der zehn reichsten Länder und die Katastrophe in Kaprun war die größte zivile seit dem Reichstheaterbrand vor rund 130 Jahren.“ Das nicht so reiche Italien habe nach dem Unglück von Cavalese (Seilbahnunglück) zwei Millionen Dollar pro Opfer bezahlt - und das rein aus moralischen Gründen, erläuterte der Anwalt.
Die Republik Österreich müsste mehr für die Opfer beitragen, denn in Kaprun hätte es unter anderem nicht einmal eine genug breite Treppe (40 Zentimeter) gegeben, Türen ließen sich nicht von innen öffnen, weder Nothämmer noch Evakuierungspläne etc. waren vorhanden, kritisierte Hasslacher. Mit diesem Vorschlag würde die Republik nicht umfangreich ihrer Verantwortung nachkommen. Außerdem seien die Gelder der Generali nicht verzinst worden.
Hinterbliebener „zutiefst betroffen“
Er sei entsetzt und zutiefst getroffen, "von der Art und Weise wie erneut mit den Opfern der Katastrophe vonseiten der Kommission aber auch vonseiten der Republik Österreich umgegangen wird", so ein Münchner Angehöriger. „Wir sind angetreten, weil wir Gerechtigkeit, die Übernahmen von Verantwortung erwarten, ein bis heute noch nicht gefallenes 'Entschuldigung' uns erhofften, sicherstellen möchten, dass 'Kaprun' nie wieder passieren kann und darf und als letzten Punkt, eine angemessene materielle Wiedergutmachung der psychischen und materiellen Schäden fordern“, so Bernd G., Sohn eines Überlebenden und Anwalt mehrerer Überlebender.
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