Aufgrund der Entscheidung des Obersten Gerichtes stellte das Landesgericht für Strafsachen Graz fest, dass sowohl die Reisepapiere als auch die erlegte Bankgarantie über 1,2 Millionen Euro an Kartnig auszufolgen sind. Kartnig ist wegen Verabredungs- und Verdunkelungsgefahr rund zwei Monate in U-Haft gewesen, am 9. Juli war er gegen eine Kaution von 1,2 Millionen Euro freigekommen.
"Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Juli über die Grundrechtsbeschwerde des Hannes Kartnig gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Graz vom 31. März erkannt, dass dieser in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt wurde", zitierte die Staatsanwaltschaft Graz aus dem Brief des Obersten Gerichtshofs.
"Freue mich wahnsinnig"
Kartnig selbst zeigte sich über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs "sehr glücklich". "Ich freue mich wahnsinnig über die objektive Entscheidung des Gerichts," so Kartnig. Er sei sehr erfreut, dass seine Rechte so gewahrt blieben, betonte der Ex-Sturm-Chef. Kartnig nahm auch kurz zu seiner U-Haft Stellung: "Ich habe in der Haft keinen Schaden erlitten, es ist ja nicht so, dass ich geschlagen worden wäre." Das Essen sei auch gut gewesen, er spreche der Leitung der Justizanstalt Graz-Jakomini jedenfalls seine Anerkennung aus.
Grund: Kein Einblick in Unterlagen
Die Anwälte Kartnigs, Michael Pacher und Richard Soyer, hatten stets argumentiert, dass sie und ihr Klient nicht genügend Einsicht in die Unterlagen der Justizbehörden gehabt hätten. Kartnig habe sich deshalb nicht vorbereiten können und sei deshalb ungerechtfertigt in U-Haft genommen worden.
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