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Die FIFA-Bestimmungen stellen den Konsum von Cannabis nur dann unter Strafe, wenn dieser im Zusammenhang mit einem Wettkampf erfolgt. Im vorliegenden Fall wurde der Spieler nach einer Trainingskontrolle überführt.
Der Senatsvorsitzende Dr. Manfred Luczensky erklärte im Anschluss: "Ich möchte jedoch ausdrücklich betonen, dass der Senat kein Verständnis für einen Berufsfußballer hat, der trotz seiner Vorbildwirkung für die Jugend Suchtgift konsumiert. Dessen ungeachtet war in Ermangelung gesetzlicher Bestimmungen sowohl auf nationaler Ebene als auch auf Grund des FIFA-Reglements keine Sanktion möglich. Das Verfahren gegen Modou Jagne wird daher eingestellt."
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