Gericht

Swap-Urteil: Start für Rechtsmittel-Kampf

Salzburg
14.12.2017 15:07

Auf 491 Seiten hat Richterin Anna-Sophia Geisselhofer ihr Urteil zum Swap-Prozess dargelegt. Jetzt sind die Verteidiger und Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic am Zug: Sechs der sieben Anwälte haben Rechtsmittel angemeldet, wie auch der Vertreter des Staates. Wann das Urteil rechtskräftig wird, steht aber in den Sternen.

Es war ein Urteil, welches die politische Landschaft Salzburgs auf den Kopf gestellt hat: Heinz Schaden, langjähriger Bürgermeister, nahm nach der Ende Juli verkündeten (nicht rechtskräftigen) Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon eines unbedingt, seinen Hut. Er wurde wie Ex-Politiker Othmar Raus und Hofrat Eduard Paulus (24 Monate teilbedingt, 6 davon unbedingt) und vier weitere Mitangeklagte wegen Untreue schuldig gesprochen. Bekanntlich ging es um den Stadt-Land-Deal: Im Jahre 2007 hat die Stadt ihre Zinstauschgeschäft (Swaps), die stark im Minus lagen, an das Land übertragen. Laut Gericht aber zum "finanziellen Nachteil" des Landes.

Ein Schaden von "mindestens" drei Millionen Euro entstand durch die Übernahme, heißt es aus dem Urteil des Erstgerichtes. Eine "Schaden-Raus-Vereinbarung", die der Ex-Bürgermeister und Ex-Finanzrat verneinten, hat es laut dem Gericht gegeben - die Aussagen von Schaden und Raus wurden als "Schutzbehauptung" gewertet. "Politische Erwägungen" führt die Vorsitzende Geisselhofer als Motiv Schadens an. Mit den Strafen sollen die Betroffenen das Unrecht ihrer Handlungen spüren, heißt es.

Mit der Urteilsausfertigung beginnt nun die nächste Etappe: Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben vier Wochen Zeit um ihre Rechtsmittel (Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung) auszuführen. Walter Müller, Anwalt von Schaden, will einen "Antrag auf Fristverlängerung" stellen, kündigte der Linzer auf "Krone"-Nachfrage an. "Die Frist fällt nämlich in die Feiertage, und so werde ich, wie alle meine Kollegen, eine massive Verlängerung beantragen." Nach der Einreichung der Rechtsmittel, wird sich die Generalprokuratur (quasi die oberste Staatsanwaltschaft) der Sache annehmen. Dann kommt der Akt zum Obersten Gerichtshof.

Möglich ist alles: Von einer Urteilsaufhebung samt Prozess-Wiederholung bis zu einer Bestätigung samt Berufungsprozess mit möglicher Änderung der Strafen.

Antonio Lovric, Kronen Zeitung

Interview - Richter und Mediensprecher Peter Egger erklärt

Peter Egger, Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, spricht über die neue Entwicklung im Swap-Prozess - und wie es nun weiter geht.

Herr Egger, was bedeutet die nun zugestellte schriftliche Urteilsausfertigung im Swap-Prozess?
Mit der elektronischen Zustellung beginnt die Frist zur Ausführung von Rechtsmitteln, sprich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung hinsichtlich Strafe. Grundsätzlich beträgt diese Frist vier Wochen. Die Prozessparteien haben aber nun auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In weiterer Folge werden die Rechtsmittel der jeweiligen Gegenseite zugestellt. Die hat dann die Möglichkeit darauf schriftlich zu replizieren.

Wann wird der Oberste Gerichtshof aktiv?
Nach Ablauf der Frist zur Gegenäußerung werden die Akte dem Obersten Gerichtshof übermittelt, und dieser entscheidet in einem Senat mit fünf Richtern über die Nichtigkeitsbeschwerde. Über die Strafberufung ist grundsätzlich das Oberlandesgericht Linz mit einem 3-Richter-Senat zuständig.

Wann wird das Urteil rechtskräftig?
Die Entscheidung des OGHs ist nicht weiter anfechtbar. Sollte das Urteil aufgehoben werden, so müsste ein neuer Prozess stattfinden.

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