Gurt, Handy usw.

Radarfotos bringen nicht nur Strafen fürs Rasen

Motor
13.10.2016 11:33

War es bisher so, dass Gurtmuffel oder Handytelefonierer am Steuer nur bestraft werden konnten, wenn sie von der Polizei angehalten wurden, soll sich das mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) nun ändern. Diese sieht vor, dass künftig auch Fotos aus der Verkehrsüberwachung, wie beispielsweise Radarbilder, als Beweis für solche Delikte verwendet werden können.

(Bild: kmm)

"In Zukunft werden wir so neben Geschwindigkeitsübertretungen auch das Handyverbot, die Gurtpflicht oder mangelnde Kindersicherung kontrollieren. Damit sorgen wir für mehr Sicherheit auf unseren Straßen", sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried.

Bereits jetzt werden diese Fotos bei der Verkehrsüberwachung angefertigt, etwa bei Radarkontrollen, der Section Control oder bei der Abstandsmessung. Immer wieder waren auf diesen Bildern weitere Übertretungen eindeutig erkennbar, durften aus datenschutzrechtlichen Gründen aber nicht geahndet werden. Wer die Gurtpflicht missachtete oder ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefonierte, konnte nur im Rahmen einer polizeilichen Anhaltung bestraft werden.

Diese Anhaltepflicht soll mit der 28. StVO-Novelle nun wegfallen. Insgesamt sechs im Gesetz aufgezählte Delikte sollen datenschutzkonform auf der Grundlage des Bildmaterials neben den eigentlich überwachten Übertretungen verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden. Im Einzelnen: Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, unerlaubte Personenbeförderung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, mangelnde Kindersicherung, Nichttragen eines Schutzhelms sowie Beförderung zu vieler Personen auf einem Motorrad oder Moped.

Keine Strafe bei korrektem Tempo bzw. Abstand
Nicht zu befürchten ist eine durchgehende Dauerüberwachung, etwa in Section-Control-Abschnitten. Dort werden Fotos nur dann gespeichert, wenn eine Geschwindigkeitsübertretung erkannt wird. Daher können auch nur dann Vergehen wie Telefonieren, Nicht-Angurten etc. geahndet werden. "Das ist gleich wie bei einer 'normalen' Radarbox. Es wird nur 'geblitzt', wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt", heißt es aus dem Büro von Verkehrsminister Leichtfried. Entsprechend bei Abstandsmessungen.

Die Novelle der StVO ist bereits in Begutachtung. Die Frist läuft bis 4. November.

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(Bild: kmm)



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