Der OGH hat sowohl die Nichtigkeitsbeschwerden von Petrikovics und Schwager als auch die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen. Der Sachverständige, der sowohl im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft als auch im Gerichtsprozess tätig war, war aus Sicht des OGH nicht befangen. Die bloße Tätigkeit eines Sachverständigen für die Staatsanwaltschaft mache ihn noch nicht befangen, führte OGH-Richter Michael Schwab aus.
Weiters hat das Höchstgericht die bereits vom Erstgericht zugesprochenen Schadenersatzansprüche der Privatbeteiligten Constantia Privatbank (CBP, nunmehr Aviso Zeta) sowie Immofinanz (Imbea) bestätigt. Petrikovics und Schwager müssen an die beiden Firmen aus dem früheren Immofinanz-Konzerngeflecht mehr als vier Millionen bzw. mehr als sieben Millionen Euro zahlen.
Petrikovits und Schwager müssen ins Gefängnis
Nach der schriftlichen Ausfertigung des OGH-Urteils geht der Akt zurück ans Erstgericht, das Wiener Straflandesgericht. Das wird voraussichtlich ein paar Wochen dauern. Das Gericht wird dann Petrikovics und Schwager eine Aufforderung zum Haftantritt zustellen lassen, der sie innerhalb eines Monats Folge leisten müssen. Nicht hinter Gitter muss Thornton.
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