Liste zeigt:

139 unserer Gesetze sind strenger als in der EU

Innenpolitik
13.10.2026 19:55

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will einen Pakt gegen „Gold Plating“. In Österreich sind mindestens 139 Gesetze strenger als in der EU. Das zeigt eine neue Liste.

Österreich ist Europameister – was das Übererfüllen von EU-Vorgaben betrifft. In vielen Gesetzen legt der Staat nämlich ein Schäuferl drauf. „Entbürokratisierung darf keine Einbahnstraße von Brüssel in die Mitgliedsstaaten sein. Auch die Mitgliedsstaaten müssen ihre Hausaufgaben machen“, sagt Neos-Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn.

Auf EU-Ebene bemühte sich Sepp Schellhorn schon seit Längerem um eine Deregulierungs-Initiative.
Auf EU-Ebene bemühte sich Sepp Schellhorn schon seit Längerem um eine Deregulierungs-Initiative.(Bild: APA/MAX SLOVENCIK)

Für eine regierungsinterne Liste wurden deshalb nun 139 Gesetze identifiziert, die alleine in den vergangenen zehn Jahren von Österreich strenger formuliert wurden als in der restlichen EU. „Gold Plating“ ist nicht immer ein Übel. In der Gentechnik und Fragen der Qualität von Lebensmitteln spielt Österreich eine Vorreiterrolle und das ist gut so. „Gold Plating“ kann aber für Unternehmen zu einem Hemmschuh werden, vor allem, was die Wettbewerb-Fähigkeit betrifft. Etwa:

  • Doppelt melden: Unternehmen müssen Eigentümerdaten jedes Jahr bestätigen, selbst wenn sich nichts geändert hat. Bei bestimmten Einwegverpackungen sind sowohl Gewicht als auch Stückzahl anzugeben.
  • Kürzere Frist: Firmen müssen Jahresabschlüsse in Österreich nach neun statt zwölf Monaten offenlegen.
  • Zusatz-Nachweise: Für Lkw-Abfalltransporte müssen Unternehmen jedes Mal fehlende Bahnkapazitäten nachweisen – obwohl das in 97 Prozent der Fälle so ist.
Alle Vorgaben offenlegen: Ursula von der Leyen strebt einen Pakt an.
Alle Vorgaben offenlegen: Ursula von der Leyen strebt einen Pakt an.(Bild: Diverse Fotografen honorarfrei)
  • Strengere Regeln: Trainees müssen vor einer konzerninternen Versetzung nach Österreich sechs statt drei Monate im Unternehmen beschäftigt sein.
  • Mehr Prüfpflichten: Sogar kleine, nicht börsennotierte Aktiengesellschaften müssen eine Abschlussprüfung machen. Das gilt ebenso für kleine GmbH, wenn ihnen gesetzlich ein Aufsichtsrat vorgeschrieben ist.
  • Mehr Dokumentation: Geprüfte Firmen brauchen zusätzlich zum Bestätigungsvermerk einen ausführlichen Prüfungsbericht.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will nun einen Pakt gegen „Gold Plating“, Mitgliedsstaaten sollen zusätzliche nationale Vorgaben offenlegen und begründen müssen. Schellhorn sieht sich dadurch bestätigt: „Das Glück ist mit den Mutigen.“

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