Für weitreichende Diskussionen sorgt der Fall eines Buben, der mit Smartglasses, also einer Datenbrille, die Schule besuchte. Nachdem er zunächst der Schule verwiesen worden war, hob das Bundesverwaltungsgericht den Rauswurf wieder auf. Nun wird ein generelles Verbot der Smartglasses an Schulen geprüft. Lehrkräften soll zudem mehr Handlungsfreiheit eingeräumt werden.
Der Wiener Schüler war seit vergangenem Dezember mit einer Smartbrille der Facebook-Mutter Meta mit Spracherkennung, Mikrofon und Kamera in den Unterricht gekommen. Der Bub leidet unter einer Aufmerksamkeitsstörung und legte der Schule eine ärztliche Bestätigung vor, dass deshalb das Tragen der konkreten Datenbrille notwendig sei, berichtete der „Standard“.
Über Hausordnung hinweggesetzt
Weil sich aber Lehrkräfte, Mitschülerinnen und Mitschüler dadurch überwacht und eingeschränkt fühlten, wurde in der Schule kurzfristig über die Hausordnung ein Smartbrillen-Verbot eingeführt. Der Bub ignorierte das Verbot und wurde daraufhin laut Bericht mehrfach teils für mehrere Wochen suspendiert und schließlich der Schule verwiesen. Die Eltern reagierten mit Klage und bekamen vom Bundesverwaltungsgericht, kurz BVwG, recht.
Gericht: „Kein konkretes Fehlverhalten“
Die Schule bzw. die Bildungsdirektion könne keine Beweise für tatsächliche Aufnahmen vorlegen, so die Begründung des Gerichts. Eigentlich müssen bei der Brille LED-Lichter anzeigen, dass die Aufnahmefunktion aktiv ist. Die Lichter sollen allerdings leicht zu übersehen sein und können auch entfernt werden. Das BVwG nahm die Besorgnis der Mitschüler des Buben zwar zur Kenntnis. Allerdings habe man kein konkretes Fehlverhalten feststellen können, das über ein „bloßes Unbehagen auslösendes Verhalten“ hinausgehe, und ein Schulausschluss dürfe nur „auf Grundlage konkreter, festgestellter Tatsachen“ erfolgen.
Damit will sich das Bildungsministerium nicht zufrieden geben: Das BVwG sei in seiner Entscheidung nicht weiter darauf eingegangen, dass im Schulalltag ohne Mitwirken der Schüler nicht festgestellt werden könne, ob eine rechtswidrige Aufnahme gemacht wird und dadurch Mitschüler und Lehrkräfte in ihren Rechten beeinträchtigt werden. Das betonte das Ressort in einer Stellungnahme. „Ein effektiver Rechtsschutz dieser ist daher nicht möglich.“ Die Bildungsdirektion hat deshalb eine außerordentliche Revision erhoben. Wird sie zugelassen, wandert der Fall vor den Verwaltungsgerichtshof.
Kein Einzelfall
Zusätzlich wird durch das Ministerium „derzeit auch grundsätzlich geprüft, wie ein Verwendungsverbot für Smart-Brillen und ähnlichen Gegenständen in der Schule technisch-organisatorisch wie rechtlich sichergestellt werden kann“. Immerhin scheint es sich auch nicht um einen Einzelfall zu handeln: Es sei schon von mehreren Datenschutzbeauftragten im Bildungsbereich auf die datenschutzrechtlich bedenkliche Verwendung von Smartbrillen durch Schüler hingewiesen worden.
Größerer Handlungsrahmen für Lehrer
Zusätzlich werde aus den Schulen auch von „Schummelversuchen“ mit Smartglasses und ähnlichen Technologien wie versteckt getragenen In-Ear-Kopfhörern beobachtet, was laut IKT-Schulverordnung verboten ist. Als Reaktion auf neue Technologien soll den Lehrerinnen und Lehrern deshalb jedenfalls in Zukunft „ein effektiver Handlungsrahmen“ zur Verfügung stehen, damit sie rechtswidrige Aufzeichnungen und Schummelversuche unterbinden können.
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