Die Justiz „machte“ Karl-Heinz Grasser pünktlich zu seinem 57. Geburtstag ein ganz besonderes Geschenk: Die Haft hinter Gefängnismauern durfte er gegen eine elektronische Fußfessel tauschen. Diese dürfte jedoch alles andere als ein Klotz am Bein sein; statt karger Zelle verbringt er nun Hausarrest im Luxusdomizil. Ist das zu milde bei schweren Wirtschaftsdelikten?
Grasser wurde im Buwog-Verfahren wegen Untreue und Geschenkannahme rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte damit schwere Wirtschaftsdelikte, die dem Staat und damit der Allgemeinheit massiv geschadet haben. Verbrechen mit langem Schatten also, aber die Haft verbringt er nun an seiner sonnigen Luxusadresse. Viele Menschen können daher kaum nachvollziehen, dass gerade wegen der Schwere dieser Vergehen nun ein vergleichsweise milder Vollzug überhaupt möglich ist. Empfinden Sie das als gerecht?
Grasser und die Fußfessel: Alles rechtens?
Rechtlich ist der elektronisch überwachte Hausarrest in Österreich klar geregelt und auch Grasser erfüllt die Voraussetzungen dafür. Wenn der Rechtsstaat für alle gleich gilt, warum sollte Grasser dann von einer gesetzlich vorgesehenen Maßnahme ausgeschlossen sein? Oder braucht es bei schweren und derart prominenten Wirtschaftsdelikten strengere Maßstäbe, gerade wegen der Gerechtigkeitsempfindung?
Ihre Meinung ist gefragt!
Haben Sie Verständnis dafür, dass Karl-Heinz Grasser seine Haft nun mit Fußfessel zu Hause verbüßen darf? Ist elektronischer Hausarrest bei schweren Wirtschaftsdelikten ein nachvollziehbares Instrument oder ein falsches Signal? Gilt der Grundsatz „gleiches Recht für alle“ hier konsequent oder fühlt es sich nach Klassenjustiz an?
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